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 Reisepass
 Reisepaß: Allgemein
        erforderlich.
 Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind
        Staatsangehörige Neuseelands.
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          Infos gibts auch in unserem Forum.
 
 Transit:
 Transitreisende, die innerhalb von 8 Std. weiterfliegen,
        über gültige Weiterreisetickets verfügen und den
        Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum. Diese
        Regelung gilt nur für Staatsangehörige folgender
        Länder:
 (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige
        EU-Länder und Schweiz;
 (b) Brunei, Fidschi, Indonesien, Japan, Kanada, Kiribati,
        Korea-Süd, Liechtenstein, Malaysia, Malta, Marshall
        Islands, Föderierte Staaten von Mikronesien, Nauru,
        Neuseeland, Norwegen, Papua-Neuguinea, Philippinen,
        Salomonen, Samoa, Simbabwe, Singapur, Südafrika,
        Thailand, Tonga, Tuvalu, Vanuatu und USA.
 
 Anmerkung:
 Manche Flughäfen sind über Nacht geschlossen. Man
        sollte sich deshalb bei der jeweiligen Fluggesellschaft
        vor Reiseantritt erkundigen.
 
 Visaarten:
 Besucher- und Geschäftsvisum.
 
 Electronic Travel Authority (ETA):
 Das Australian Immigration Department hat ein sogenanntes
        Elektronisches Visum (ETA) für Kurzurlaub und
        Geschäftsreisen anstelle eines Visums eingeführt.
        Staatsbürger folgender Länder können ein ETA
        beantragen:
 (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige
        EU-Länder (ausgenommen Portugal) und Schweiz;
 (b) Andorra, Brunei, Island, Japan, Kanada, Korea-Süd,
        Liechtenstein, Malaysia, Malta, Monaco, Norwegen,
        Singapur, Taiwan (China), USA und Vatikanstadt.
 Es gibt drei verschiedene Arten: Tourist ETA: für
        mehrfache Einreise und einen maximalen Aufenthalt von 3
        Monaten innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum
        gültig. Für ein Tourist ETA muß kein Formular
        ausgefüllt werden. Long Validity Business ETA:
        berechtigt zur mehrfachen Einreise und zu einem maximalen
        Aufenthalt von 3 Monaten innerhalb des
        Gültigkeitszeitraums des Reisepasses. Short Validity
        Business ETA: berechtigt zur einmaligen Einreise und zu
        einem maximalen Aufenthalt von 3 Monaten, bis zu 1 Jahr
        gültig.
 
 Hinweis:
 (a) Kinder brauchen ein eigenes ETA. (b) Das ETA ist auch
        bei Reisebüros und Fluggesellschaften erhältlich.
 Aus eigener Erfahrung: Benutzen Sie nur
          Kinderausweise mit einem PassBild. Bei der Ausreise (Australien) kann
          es sonst Probleme geben.
 
 Visa- und ETA-Gebühren:
 Alle bei der Botschaft ausgestellten Besucher- und
        Geschäftsvisa: 80 DM. ETA: Für das Tourist ETA wird
        zwar keine Konsulargebühr erhoben, von den ausstellenden
        Fluggesellschaften und Reisebüros kann allerdings eine
        Bearbeitungsgebühr verlangt werden. Long Validity
        Business ETA: 60 A$.
 
 Gültigkeitsdauer:
 Abhängig von der Art des Visums, dem Reisezweck und der
        Gültigkeitsdauer des Passes. Besuchervisa für
        Aufenthalte von maximal 3 Monaten (bzw. 6 Monaten) sind 1
        Jahr ab Ausstellungstag gültig. Antragstellung:
        Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). ETA:
        Reisebüros und Fluggesellschaften (s. o.).
 
 Unterlagen:
 (a) Antragsformular. (b) Gültiger Reisepaß. (c) 1
        Paßfoto. (d) Gebühr (Zahlungsbeleg). (e) Nachweis
        ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes
        und Anstellungsnachweis mit Einkommensangabe und Brief
        des Arbeitgebers (nur für Nicht-EU-Bürger). (f)
        Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Reisezweck.
 Bei postalischer Antragstellung empfiehlt es sich, den
        Reisepaß per Einschreiben zu schicken und einen
        frankierten Rückumschlag beizufügen.
 
 Anmerkung:
 Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die
        für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel
        Gesundheit entnommen werden.
 
 Bearbeitungszeit:
 1-4 Wochen.
 
 Aufenthaltsgenehmigung:
 Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung
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