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Reisepass
Reisepaß: Allgemein
erforderlich.
Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind
Staatsangehörige Neuseelands.
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Infos gibts auch in unserem Forum.
Transit:
Transitreisende, die innerhalb von 8 Std. weiterfliegen,
über gültige Weiterreisetickets verfügen und den
Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum. Diese
Regelung gilt nur für Staatsangehörige folgender
Länder:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige
EU-Länder und Schweiz;
(b) Brunei, Fidschi, Indonesien, Japan, Kanada, Kiribati,
Korea-Süd, Liechtenstein, Malaysia, Malta, Marshall
Islands, Föderierte Staaten von Mikronesien, Nauru,
Neuseeland, Norwegen, Papua-Neuguinea, Philippinen,
Salomonen, Samoa, Simbabwe, Singapur, Südafrika,
Thailand, Tonga, Tuvalu, Vanuatu und USA.
Anmerkung:
Manche Flughäfen sind über Nacht geschlossen. Man
sollte sich deshalb bei der jeweiligen Fluggesellschaft
vor Reiseantritt erkundigen.
Visaarten:
Besucher- und Geschäftsvisum.
Electronic Travel Authority (ETA):
Das Australian Immigration Department hat ein sogenanntes
Elektronisches Visum (ETA) für Kurzurlaub und
Geschäftsreisen anstelle eines Visums eingeführt.
Staatsbürger folgender Länder können ein ETA
beantragen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige
EU-Länder (ausgenommen Portugal) und Schweiz;
(b) Andorra, Brunei, Island, Japan, Kanada, Korea-Süd,
Liechtenstein, Malaysia, Malta, Monaco, Norwegen,
Singapur, Taiwan (China), USA und Vatikanstadt.
Es gibt drei verschiedene Arten: Tourist ETA: für
mehrfache Einreise und einen maximalen Aufenthalt von 3
Monaten innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum
gültig. Für ein Tourist ETA muß kein Formular
ausgefüllt werden. Long Validity Business ETA:
berechtigt zur mehrfachen Einreise und zu einem maximalen
Aufenthalt von 3 Monaten innerhalb des
Gültigkeitszeitraums des Reisepasses. Short Validity
Business ETA: berechtigt zur einmaligen Einreise und zu
einem maximalen Aufenthalt von 3 Monaten, bis zu 1 Jahr
gültig.
Hinweis:
(a) Kinder brauchen ein eigenes ETA. (b) Das ETA ist auch
bei Reisebüros und Fluggesellschaften erhältlich.
Aus eigener Erfahrung: Benutzen Sie nur
Kinderausweise mit einem PassBild. Bei der Ausreise (Australien) kann
es sonst Probleme geben.
Visa- und ETA-Gebühren:
Alle bei der Botschaft ausgestellten Besucher- und
Geschäftsvisa: 80 DM. ETA: Für das Tourist ETA wird
zwar keine Konsulargebühr erhoben, von den ausstellenden
Fluggesellschaften und Reisebüros kann allerdings eine
Bearbeitungsgebühr verlangt werden. Long Validity
Business ETA: 60 A$.
Gültigkeitsdauer:
Abhängig von der Art des Visums, dem Reisezweck und der
Gültigkeitsdauer des Passes. Besuchervisa für
Aufenthalte von maximal 3 Monaten (bzw. 6 Monaten) sind 1
Jahr ab Ausstellungstag gültig. Antragstellung:
Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). ETA:
Reisebüros und Fluggesellschaften (s. o.).
Unterlagen:
(a) Antragsformular. (b) Gültiger Reisepaß. (c) 1
Paßfoto. (d) Gebühr (Zahlungsbeleg). (e) Nachweis
ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes
und Anstellungsnachweis mit Einkommensangabe und Brief
des Arbeitgebers (nur für Nicht-EU-Bürger). (f)
Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Reisezweck.
Bei postalischer Antragstellung empfiehlt es sich, den
Reisepaß per Einschreiben zu schicken und einen
frankierten Rückumschlag beizufügen.
Anmerkung:
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die
für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel
Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit:
1-4 Wochen.
Aufenthaltsgenehmigung:
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung
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