MIETBEDINGUNGEN UND AGB BRITZ
Preise und Mietbedingungen
Wir behalten uns die fristlose Änderung der in unseren
Broschüren und/oder Unterlagen angegebenen Preise und
Mietbedingungen vor. Alle in diesem Dokument angegebenen
Preise verstehen sich in Australischen Dollar (AUD$).
Der Kunde verpflichtet sich durch diesen Mietvertrag, Britz
alle im Rahmen der Fahrzeuganmietung anfallenden staatlichen
Gebühren, Steuern usw. sowie alle anderen Gebühren oder zu
entrichtenden Kosten zu erstatten. Dies schließt auch Gebühren
und Kosten ein, die Britz infolge von Vertragsbruch von seiten
des Kunden entstehen.
Definitionen
Dieser Vertrag bezeichnet den Mietvertrag und die
darin enthaltenen Mietbedingungen.
Britz bezeichnet das Unternehmen Tourism Holdings
Australia Pty Limited, ABN 94 001 789 957, Building 1, Central
West Business Park, 9 Ashley Street, Braybrook VIC 3019.
Kunde bezeichnet alle Personen, die als Fahrzeugmieter
ausgewiesen sind und alle Personen, die auf der zur Zahlung
der durch den Kunden zu entrichtenden Gebühren benutzten
Kreditkarte angeführt sind.
Mietvertrag bezeichnet das mit dem Titel Mietvertrag
versehene und vom Kunden unterzeichnete Dokument.
Mietdauer bezeichnet die eigentliche Mietdauer sowie
diesbezüglich vereinbarte Sonderregelungen und alle
Mietverlängerungen, während derer dem Kunden das Fahrzeug
zur Verfügung steht.
Fahrzeug bezeichnet und umfaßt das angemietete Fahrzeug
inklusive Reifen, Werkzeuge, Zubehör, Campingausrüstung,
Küchenausstattung, alle anderen Sonderausstattungsartikel und
zusätzliche Mietartikel, Fahrzeugdokumente bzw. anderes
Zusatzgerät bezüglich des Fahrzeuges sowie gegebenenfalls
von Britz zur Verfügung gestellte Ersatzfahrzeuge.
Fahrzeugkaution bezeichnet die in diesem Mietvertrag im
Abschnitt Fahrzeugkaution definierte und gemäß dieses
Mietvertrages berechnete Kaution für das Fahrzeug.
Mietdauer
Wohnmobile
- Bei der Berechnung der Mietdauer zählt der Tag der
Fahrzeugübernahme, unabhängig von der Uhrzeit der Übernahme,
als erster Miettag. Der Tag der Fahrzeugrückgabe wird als
letzter Miettag gerechnet. Falls sich im Verlauf der
Mietdauer die Mietpreise saisonal bedingt ändern, wird die
Miete nach den zum jeweiligen Zeitpunkt der Mietdauer
relevanten Tagespreisen berechnet.
- Die Miettage beziehen sich auf Kalendertage. Das
bedeutet, daß dem Kunden unabhängig von der Uhrzeit, an dem
das Fahrzeug übernommen oder abgegeben wurde, der ganze Tag
in Rechnung gestellt wird. Während der Öffnungszeiten ist
die Fahrzeugübernahme bzw. -abgabe jederzeit möglich.
- Die Mindestmietdauer beträgt 5 Tage. Unter Vorbehalt von
Änderungen in Hochsaisonzeiten.
- Die Mindestmietdauer für Einwegmieten beträgt 7 Tage;
ausgeschlossen sind Mehrfachmieten, für die eine
Mindestmietdauer von 5 Tagen gilt. Kürzere Mieten sind nur
auf Anfrage verfügbar.
- Eine verspätete Übernahme oder frühzeitige Rückgabe des
Fahrzeuges berechtigt den Kunden zu keinerlei Rückerstattung
für die ungenutzten Miettage.
- Bei eigenmächtiger und nicht von Britz genehmigter
Verlängerung der Mietdauer wird eine tägliche
Verspätungsgebühr von AUD$150 zusätzlich zum regulären
Tagesmietpreis erhoben. Mietkosten für verspätete
Fahrzeugrückgaben werden pro Tag berechnet, d.h. bei
verspäteter Rückgabe um einen Kalendertag wird der Mietpreis
für eine Mietdauer von einem Tag berechnet; wird das
Fahrzeug mit zweitägiger Verspätung abgegeben, entsprechen
die Kosten zwei Tagesmieten usw. Die erhobenen Gebühren
werden hierbei nach den für das Fahrzeug zum jeweiligen
Mietzeitpunkt gültigen Britz-Tagesmietpreisen berechnet.
Mietautos
- Die Miettage werden auf einer 24-Stunden Basis
berechnet. Dies bedeutet, daß der Kunde das Mietauto am
Rückgabetag zur gleichen oder zu einer früheren Uhrzeit
abgeben muß, wie er es am Tag der Übernahme in Empfang
genommen hat. Andernfalls werden dem Kunden die
nachfolgenden Rückgabegebühren berechnet.
- Die Mindestmietdauer für zweiradangetriebene Autos
beträgt einen Tag und für Allradfahrzeuge 5 Tage. In
Hochsaisonzeiten sind die Mindestmietdauern Änderungen
vorbehalten.
- Für Einwegmieten gelten die unter dem Abschnitt Einwegmieten
in diesem Dokument angeführten Mindestmietdauern.
- Falls sich im Verlauf der Mietdauer die Mietpreise
saisonal bedingt ändern, wird die Miete nach den zum
jeweiligen Zeitpunkt der Mietdauer relevanten Tagespreisen
berechnet.
- Eine verspätete Übernahme oder frühzeitige Rückgabe des
Fahrzeuges berechtigt den Kunden zu keinerlei Rückerstattung
für die ungenutzten Miettage.
Bei der Rückgabe des Fahrzeuges gewährt Britz eine
Kulanzfrist von 59 Minuten, bevor dem Kunden eine Zusatzgebühr
für die verspätete Rückgabe berechnet wird.
1 Stunde Verspätung es wird ein Drittel der
Tagesrate erhoben
2 Stunden Verspätung es werden zwei Drittel der
Tagesrate erhoben
3 Stunden Verspätung - es wird eine gesamte
Tagesrate erhoben
Bei eigenmächtiger und nicht von Britz genehmigter
Verlängerung der Mietdauer wird eine tägliche
Verspätungsgebühr von AUD$150 (Allradmietfahrzeuge) zusätzlich
zum regulären Tagesmietpreis erhoben. Die bei verspäteter
Fahrzeugrückgabe erhobenen Mietgebühren werden an Hand der
während der Mietdauer jeweils gültigen
Britz-Fahrzeugmietpreise berechnet.
Fahrzeugzustand bei Übernahme und
Abgabe
a) Der Kunde bestätigt, daß er das Fahrzeug in
sauberem und funktionstüchtigem Zustand gemäß dem
Fahrzeugzustandbericht entgegengenommen hat. Weiterhin
bestätigt der Kunde, daß Treibstofftank und Gasflasche
(sofern vorhanden) vollständig gefüllt waren.
b) Der Kunde verpflichtet sich zur Rückgabe des
Fahrzeuges in sauberem Zustand, mit vollem Treibstofftank und
voller Gasflasche (sofern vorhanden) (bei Erwerb einer der
Optionen zum Treibstoff- bzw. LPG-Erwerb im Voraus gilt dies
nicht) an dem im Mietvertrag unter der Überschrift Reisedaten
aufgeführten Datum, dem richtigen Standort und zur dort
vereinbarten Uhrzeit.
c) Der Kunde bestätigt, daß Britz dem Kunden keine
Gelder zurückerstattet und nicht zur Bereitstellung eines
Ersatzfahrzeuges verpflichtet ist, wenn der Kunde das Fahrzeug
abgegeben hat oder der Kunde, unabhängig der Gründe, vor
Ablauf der Mietdauer nicht mehr den Nutzen des Fahrzeuges hat.
Änderung des Abgabeortes
Wenn der Kunde nach Beginn der Mietdauer den Ort der
Fahrzeugrückgabe zu ändern wünscht, muß dazu erst die
Genehmigung der Zielmietstation eingeholt werden.
Vorbehaltlich der Genehmigung dieser Änderung wird eine
Zusatzgebühr von bis zu AUD$700 erhoben. Diese Gebühr ist auch
dann zu entrichten, wenn der Kunde sich aufgrund von Umständen
außerhalb der Gewalt von Britz (z. B. Witterungsbedingungen)
zur Änderung des Abgabeortes gezwungen sieht.
Rückgabe außerhalb der
Öffnungszeiten
Wünscht der Kunde, das Fahrzeug nach Ende der
Öffnungszeiten abzugeben, muß er zunächst die Zusage der
Zielmietstation einholen. Vorbehaltlich der Erteilung dieser
Zusage hat der Kunde die Versicherungsprämie (abhängig von der
gewählten Versicherungsoption mit geminderter
Selbstbeteiligung) für einen zusätzlichen Tag zu zahlen, da
der Kunde bis zum Zeitpunkt der Entgegennahme durch einen
Britz-Mitarbeiter für das Fahrzeug haftbar gemacht wird.
Verlängerung der Mietdauer
Wenn der Kunde nach Entgegennahme des Fahrzeuges die
Mietdauer zu verlängern wünscht, muß dazu zuerst die
Genehmigung der Zielmietstation eingeholt werden. Eine
positive Bestätigung hängt von der Verfügbarkeit von
Fahrzeugen ab. Die anfallenden Zusatzgebühren für die
verlängerte Mietdauer müssen bei Bestätigung der
Mietverlängerung telefonisch per Angabe von
Kreditkartendetails entrichtet werden. Bei einer
eigenmächtigen und nicht seitens Britz genehmigten
Verlängerung wird eine Gebühr von AUD$150 pro Tag zusätzlich
zum Tagesmietpreis erhoben. Die erhobenen Gebühren werden
hierbei nach den für das Fahrzeug zum jeweiligen Zeitpunkt
während der Mietdauer gültigen Tagesmietpreisen berechnet.
Umbuchungsgebühr
Nur für Wohnmobile
Für Umbuchungen bestehender Reservierungen wird eine
Umbuchungsgebühr von AUD$20 pro Umbuchung erhoben. Das gilt
u.a. für die Änderung des Namens, Fahrzeugtyps, Verringerung
der Miettage und für die Umbuchung des Abhol- oder
Rückgabeortes. Für die Buchung zusätzlicher Miettage werden
keine Gebühren erhoben.
Mieten in Broome
Nur Wohnmobile & Allradmietfahrzeuge
- Eine Zusatzgebühr für abgelegene Standorte von AUD$400
wird für alle Mietfahrzeuge erhoben, die in Broome abgeholt
oder zurückgegeben werden (oder beides).
- Pro Fahrzeug ist die Gebühr für abgelegene Standorte nur
einmal zu entrichten.
- Diese Gebühr, sofern zutreffend, wird zusätzlich zur
Einwegmietgebühr berechnet.
Flughafentransport
Es obliegt Britz-Kunden, ihren Transport zur
Britz-Mietstation selbst und auf eigene Kosten zu veranlassen.
Hinweis: Im Rahmen des Sonderleistungspakets für Wohnmobile
werden die Taxikosten erstattet.
Flughafenkonzessionsgebühr
Wohnmobile
Für die Übernahme und Rückgabe von Mietfahrzeugen an
Flughäfen ist möglicherweise eine Flughafenkonzessionsgebühr
zu entrichten. Für Mietfahrzeuge, die am Flughafen von Hobart
abgeholt werden, wird eine Abholgebühr von AUD$6,60 erhoben.
Die Gebühr ist freibleibend.
Mietautos mit Zweiradantrieb
Für die Übernahme und Rückgabe von Mietfahrzeugen an
Flughäfen ist eine Flughafenkonzessionsgebühr zu entrichten.
Es wird keine Gebühr für Fahrzeuge erhoben, die an anderen
Standorten als am Flughafen abgeholt, jedoch am Flughafen
zurückgegeben werden. Eine komplette Aufstellung der
Flughafenkonzessionsgebühren - als Premium Location Surcharge
(PLS) bezeichnet - sind bei der Buchung oder bei der
Fahrzeugentgegennahme von einem Kundendienstmitarbeiter
erhältlich.
Allradmietfahrzeuge
Für die Übernahme und Rückgabe von Mietfahrzeugen an
Flughäfen ist möglicherweise eine Flughafenkonzessionsgebühr
zu entrichten. Für Mietfahrzeuge, die am Flughafen von Hobart
abgeholt werden, ist eine Abholgebühr von 4% der gesamten
Mietkosten zu entrichten. Die Gebühr ist freibleibend.
Gebühr für zusätzliche Fahrer
Nur Wohnmobile
Eine Zusatzgebühr von AUD$3 pro Tag (Höchstbetrag AUD$150)
wird für jeden zusätzlichen Fahrer berechnet.
Hinweis: Die Gebühren für zusätzliche Fahrer sind im
Sonderleistungspaket enthalten.
Einwegmieten
Wohnmobile
- Unsere Fahrzeuge können an einer unserer Mietstationen
abgeholt und an einer beliebigen anderen abgegeben
(Einwegmiete) werden.
- Einwegmieten zwischen Tasmanien und dem australischen
Festland sind auf Anfrage möglich.
- Die Gebühr für Einwegmieten beträgt AUD$220, sofern
zutreffend wird sie zusätzlich zum Aufpreis für Broome
erhoben.
Mietautos mit Zweiradantrieb
- Unsere Fahrzeuge können an einer unserer
Vermietstationen abgeholt und an einer beliebigen anderen
abgegeben (Einwegmiete) werden, mit Ausnahme der Route
zwischen Tasmanien und dem australischen Festland.
- Für die Entgegennahme und/oder Rückgabe von Fahrzeugen
im Northern Territory (Alice Springs, Ayers Rock Airport,
Darwin) und an Standorten in Westaustralien (Perth, Broome)
gilt eine Mindestmietdauer von 10 Tagen und es wird ist eine
Einwegmietgebühr von AUD$500 erhoben, die bei der
Entgegennahme zu zahlen ist.
- Eine Standorttabelle mit allen Standorten und
Mindestmietzeiträumen ist bei der Buchung oder bei
Entgegennahme des Fahrzeuges von einem
Kundendienstmitarbeiter erhältlich. Es wird darauf
hingewiesen, daß für die aufgeführten Städte ebenso
Flughafenstandorte wie anderweitige Standorte angezeigt
werden. Für Mieten zwischen Stadt- und
Flughafenstandorten innerhalb derselben Stadt werden keine
Einwegmieten erhoben und es gelten keine
Mindestmietdauern.
Allradmietfahrzeuge
Unsere Fahrzeuge können an einer unserer Mietstationen
abgeholt und an einer beliebigen anderen abgegeben werden
(Einwegmiete), ausgenommen ist die Route zwischen Tasmanien
und dem australischen Festland. Es werden Einwegmietgebühren
erhoben und es gelten folgende Mindestmietdauern:
- Entgegennahme und Rückgabe in Adelaide, Brisbane,
Cairns, Melbourne, Sydney. Keine Einwegmietgebühr
Mindestmietdauer 7 Tage
- Entgegennahme oder Rückgabe im Northern Territory
(Alice Springs, Darwin) und in Westaustralien (Perth,
Broome). Einwegmietgebühr von AUD$500
Mindestmietdauer 10 Tage.
- Die Einwegmietgebühr wird zusätzlich zum Aufpreis für
Broome erhoben, sofern zutreffend.
Mehrfachmieten
Hält ein Mieter Buchungen für mehr als einen Mietzeitraum
(Mehrfachmieten), so lassen sich diese Mieten kombinieren,
damit der Mieter die Berechtigung für unsere
Langzeitmietpreise erlangt. Wohnmobil- und Automieten bei
Britz sowie Maui in Australien, Neuseeland und im Südlichen
Afrika können kombiniert werden, sofern die Reisen in einen
Zeitraum von 3 Monaten fallen.
Z.B. berechtigt eine 14-tägige Mietzeitdauer zuzüglich einer
7-tägigen Mietdauer zum 21-Tage-Preis.
Die Einwegmietgebühr (sofern zutreffend) und Mietkosten
für zusätzliches Zubehör werden für jedes gemietete Fahrzeug
erhoben.
Wohnmobile
Für Entgegennahme und Rückgabe am selben Tag wird der
Tagesmietpreis für den letzten Tag der ersten Miete
berechnet, und der Tagesmietpreis für den ersten Tag der
darauffolgenden Miete wird nicht berechnet. Dasselbe gilt
für die Prämie für die Versicherungsoption mit geminderter
Selbstbeteiligung.
Pannenhilfe
Über sämtliche Probleme mit dem Fahrzeug oder der
Fahrzeugausstattung muß Britz umgehend, jedoch innerhalb von
24 Stunden, benachrichtigt werden, um Britz die Möglichkeit
zur Behebung des Problems während der Mietdauer zu geben.
Bei Unterlassung werden eventuelle Ansprüche zur
Wiedergutmachung beeinträchtigt. Britz übernimmt keine
Haftung für Ansprüche, die nach dieser Frist unterbreitet
werden. Bitte kontaktieren Sie Britz unter den folgenden
Rufnummern: Wohnmobile & Allradmietfahrzeuge: 1800 331 454;
Mietautos mit Zweiradantrieb: 1800 811 506
Straßennutzungsbeschränkungen
- Zweiradangetriebene Fahrzeuge dürfen weder vom Kunden
noch ermächtigten Fahrern auf unbefestigen Straßen
(Straßen, die nicht mit einem festen Belag wie Teer,
Asphalt oder Beton befestigt sind) gefahren werden (außer
mit unserer schriftlichen Genehmigung). Kein Fahrzeug darf
unter Geländebedingungen gefahren werden. Als
Geländebedingungen gelten Brandschutzwege, Strände, Sand,
unbefestigte Wege, Felder oder Weiden. Die einzige
Ausnahme hierzu ist die angemessene Benutzung von
Zufahrtsstraßen zu anerkannten, kommerziellen
Campingplätzen.
- Allradfahrzeuge dürfen auf anerkannten unbefestigten
Fahrwegen gefahren werden.
- Allradfahrzeuge dürfen in den folgenden Gebieten nur
mit schriftlicher Genehmigung von Britz gefahren werden:
Simpson Desert, Strzelecki Track, Gunbarrel Highway, Cape
York, Bungle Bungles, Oodnadatta Track, Birdsville Track,
Tanami Track und Gibb River Road.
- Die Erteilung von Fahrgenehmigungen hängt von den
Witterungs- und Straßenbedingungen ab.
- Unsere Fahrzeuge dürfen nicht auf der Canning Stock
Route, in der Lost City im Litchfield Park und auf dem
Abschnitt Telegraph Road auf der Straße nach Cape York
gefahren werden. Falls diese Straßen befahren werden ist
der Kunde für alle Schäden haftbar, da hier keine der
Versicherungsschutzoptionen mit geminderter
Selbstbeteiligung gilt.
- Britz behält sich vor, nach eigenem Ermessen die
Fahrzeugnutzung in bestimmten Gebieten aufgrund widriger
Witterungs- oder Straßenbedingungen, und auch die
erlaubten Entfernungen zu angegebenen Zielen im Verhältnis
zur Mietdauer einzuschränken.
Führerschein
Zum Zeitpunkt der Miete ist ein seit mindestens einem
Jahr gültiger PKW-Führerschein des Heimatlandes vorzulegen.
Wenn dies kein englischsprachiger Führerschein ist, muß
außerdem ein internationaler Führerschein vorgelegt werden.
Altersbeschränkung
Das Mindestalter für Fahrer beträgt 21 Jahre. Ist der
Fahrer über 75 Jahre alt, muß zudem ein ärztliches Attest
vorgelegt werden, das die Fahrtüchtigkeit des Fahrers für
die Mietdauer und das gebuchte Fahrzeug bestätigt.
Stornogebühren
Wohnmobile:
Es gelten folgende Stornogebühren:
- Bei Stornierung bis 60 Tage vor dem Abholdatum: Keine
Gebühr
- Bei Stornierung zwischen 60 bis 30 Tagen vor dem
Abholdatum: 20% der Bruttomiete
- Bei Stornierung zwischen 29 bis 7 Tagen vor dem
Abholdatum: 50% der Bruttomiete
- Bei Stornierung bis 6 Tage vor dem Abholdatum oder
durch Nicht-Abholen: 100% der Bruttomiete
- Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges, ungeachtet
der Gründe: Keine Rückerstattung
Allradfahrzeuge
Es gelten folgende Stornogebühren:
- Bei Stornierung bis 21 Tage vor dem Abholdatum: Keine
Gebühr
- Bei Stornierung zwischen 21 bis 7 Tagen vor dem
Abholdatum: 20% der Bruttomiete
- Bei Stornierung zwischen 6 bis 1 Tag vor dem
Abholdatum: 50% der Bruttomiete
- Bei Stornierung am Abholtag oder durch Nicht-Abholen:
100% der Bruttomiete
- Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges, ungeachtet
der Gründe: Keine Rückerstattung
Umgang mit dem Fahrzeug
Der Kunde erklärt sich dafür verantwortlich, daß das
Fahrzeug während der Mietdauer nicht in folgendem Sinne
fahrlässig behandelt oder beschädigt wird:
a) durch eine Fahrweise, die nicht dem Gebot einer
vorsichtigen, aufmerksamen und normalen Fahrweise
entspricht;
b) durch eine Nutzungsart, die Schäden verursachen könnte;
c) durch das Fahren des Fahrzeuges in Sperrgebieten oder in
Gebieten deren Befahren Britz dem Kunden gegebenenfalls
untersagt hat;
d) durch Führen durch eine Person, die unter Drogen- oder
Alkoholeinfluß steht oder deren Blutalkolholwert die
gesetzlich zulässige Höchstgrenze überschreitet;
e) durch das fahrlässige Hinterlassen des Zündschlüssels im
ungesicherten Fahrzeug;
f) durch das Führen des Fahrzeuges durch eine Person, die:
- (i) unter 21 Jahre alt ist; oder
- (ii) nicht gesetzlich zur Führung dieses
Fahrzeuges zugelassen ist. Näheres zu den Bestimmungen
für den Fahrer siehe den Abschnitt Führerschein
und Altersbeschränkungen des Mietvertrages.
g)durch Beschädigung infolge:
- (i) von Unterwassersetzen des Fahrzeuges
- (ii) der Berührung mit Salzwasser;
- (iii) des Durchfahrens von Bächen oder Flüssen
- (iv) des Fahrens durch überschwemmte Tiefebenen
- (v) von Fahren auf Stränden
h) durch illegale Fahrzeugnutzung oder Teilnahme bei
Rennen und Rallyes jeder Art;
i) durch Schleppen anderer Fahrzeuge oder Anhänger;
j) durch Beförderung von Personen oder Gütern gegen
Bezahlung oder Belohnung;
k) durch Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl
während der Fahrt, wie sie durch die gesetzlichen
Vorschriften, Fahrzeugunterlagen, Angaben im Fahrzeug und in
diesem Mietvertrag ausgewiesen sind;
l) durch den Transport von flüchtigen Flüssigkeiten, Gasen,
Sprengstoffen oder anderen korrodierend wirkenden oder
entflammbaren Stoffen;
m) durch eine Nutzung, die einen Bruch der in diesem
Mietvertrag anfgeführten Mietbedingungen darstellt.
Änderungen am Fahrzeug
Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Britz ist es
dem Kunden untersagt, Änderungen oder Ergänzungen am
Fahrzeug vorzunehmen.
Tiere
Das Mitführen von Tieren in unseren Fahrzeugen ist nicht
gestattet - ausgenommen sind Blindenhunde.
Wartung und Reparaturen
a) Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen
zu ergreifen, um den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges zu
erhalten. Dazu zählt u.a. die tägliche Überprüfung von
Wasser- und Ölstand und der Batterie.
b) Der Kunde erkennt an, daß Britz angemessene Auslagen bis
zu AUD$100 (Wohnmobilmieten) für Reparaturen mechanischer
Ausfälle am Antriebsstrang und Motor des Fahrzeuges
erstattet (dies gilt nicht für Wasseranlage, Kühlschrank,
Heizung, Klimaanlage und Audio-Anlage). Eine Erstattung von
Auslagen ist nur UNTER DER VORAUSSETZUNG möglich, daß
(i) der Kunde die entsprechenden Quittungen vorlegt;
(ii) der Kunde die vorherige Genehmigung von Britz eingeholt
hat;
(iii) der Schaden nicht vom Kunden verschuldet oder infolge
von Vertragsbruch von seiten des Kunden verursacht wurde.
c) Vorbehaltlich der Bedingungen der jeweiligen
Versicherungsschutzoption mit geminderter Selbstbeteiligung
zahlt der Kunde für die Reparatur und den Ersatz von während
der Mietdauer beschädigten Reifen. Die Kosten angemessener
Auslagen ist nur UNTER DER VORAUSSETZUNG möglich, daß
(i) der Kunde die entsprechenden Quittungen vorlegt; und
(ii) der Reifen einen Defekt aufweist und der Kunde ihn
Britz zur Inspektion vorlegt; und
(iii) der Reifenhersteller gemäß seinen Garantiebestimmungen
die Kosten übernimmt.
d) Der Kunde ist für alle Kosten haftbar, die mit dem
Tanken von falschem Treibstoff (unter Treibstoff versteht
sich Diesel oder Benzin) zu tun haben;
e) Der Kunde zahlt Britz die tägliche Miete für den
Zeitraum, während dessen das Fahrzeug aufgrund von
Unfallreparaturen nicht vermietet werden kann (Liegekosten).
Nur Wohnmobile
Über Reparaturen von mehr als AUD$100 muß Britz vorher
informiert werden. Reparaturen werden unter der
Voraussetzung genehmigt, daß der Schaden nicht direkt vom
Kunden selbst verursacht wurde. Die Erstattung der Auslagen
kann nur auf Vorlage der entsprechenden Quittungen geleistet
werden.
Anspruchsverzicht
Wenn der Mieter sich freiwillig für ein weniger
hochwertiges Fahrzeug als das gebuchte entscheidet,
berechtigt ihn das nicht zur Erstattung der Preisdifferenz.
Fahrzeugkategorie
Fahrzeuge können nicht nach Modell oder Typ angefordert
werden, sondern nur nach der Fahrzeugkategorie.
Fahrzeugtausch
Falls das gebuchte Fahrzeug aus unvorhersehbaren Gründen
nicht zur Verfügung steht, behält sich Britz vor, dem Kunden
auch ohne vorherige Benachrichtigung ein Fahrzeug einer
vergleichbaren oder höherwertigen Kategorie zu übergeben,
ohne daß dem Kunden dadurch zusätzliche Kosten entstehen,
abgesehen von den durch höhere Betriebskosten des
Ersatzfahrzeuges entstehenden Kosten. Dies stellt keinen
Vertragsbruch dar und berechtigt den Mieter zu keinerlei
Entschädigung.
Fahrzeugrechtsanspruch
Mit diesem Mietvertrag erkennt der Kunde Britz als
rechtmäßigen Fahrzeugbesitzer an und bestätigt, daß ihm das
Fahrzeug nur temporär und treuhänderisch zur Verfügung
gestellt wird. Somit ist der Kunde nicht berechtigt das
Fahrzeug zum Verkauf, zur Verpfändung, zum Verleih, zur
Vermietung oder als Hypothek einzusetzen oder anzubieten
oder sich auf andere Weise oder zu einem anderen Zweck von
dem Fahrzeug und seinen Ausrüstungsgegenständen zu trennen
oder das Fahrzeug auf sonstige Art als Zahlungsmittel zu
nutzen.
Fahrzeugschäden Versicherungsoptionen mit
geminderter Selbstbeteiligung
Der Kunde akzeptiert hiermit, daß:
a) das Fahrzeug für Schäden am eigenen Fahrzeug und
am Eigentum Dritter versichert ist;
b) der Kunde bei allen eintretenden Schadensfällen
eine Selbstbeteiligung zu entrichten hat;
c) diese Selbstbeteiligung in den meisten Fällen durch
die Wahl einer Versicherungsoption mit geminderter
Selbstbeteiligung verringert oder aufgehoben werden kann;
d) der Kunde im Falle eines Vertragsbruchs bezüglich
dieses Mietvertrages jeden Versicherungsschutz mit
geminderter Selbstbeteiligung verliert und für alle
anfallenden Schadenskosten alleinverantwortlich aufkommen
muß.
Zu Ihrem Schutz
Personenschäden sind in den meisten Fällen mit der
Haftpflichtversicherung der Fahrzeugzulassung gedeckt.
Dennoch empfehlen wir allen Australienreisenden
eindringlich, darüberhinaus eine persönliche
Reiseversicherung abzuschließen. Alle Fahrzeuge sind für
Schäden am eigenen Fahrzeug und am Eigentum Dritter
versichert.
Bei Wohnmobilen und Allradfahrzeugen ist der Kunde für die
ersten AUD$5.000 (Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt)
der Kosten von Schäden, und bei zweiradangetriebenen
Mietautos für die ersten AUD$2.000 (Selbstbeteiligung
bzw. Selbstbehalt) der Kosten von Schäden am Eigentum
Dritter oder am Mietfahrzeug haftbar, einschließlich von
Unfällen ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeuges,
Windschutzscheiben- und Reifenschäden, Überkopf- und
Unterbodenschäden, Abschlepp- und Bergungskosten,
Diebstahl, Feuer, Einbruch und mutwilliger Beschädigung.
Dies umfaßt auch die Unkosten der täglichen Mietkosten
für den Zeitraum, während dessen das Fahrzeug aufgrund der
Unfallreparaturen nicht vermietet werden kann (Liegekosten).
Die Selbstbeteiligung ist pro Schadensfall fällig, und
nicht für die gesamte Miete.
Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der
Unfallverschuldung fällig und direkt nach dem Ausfüllen des
Unfallberichtes zu zahlen, nicht erst nach Beendigung der
Mietdauer. Die Selbstbeteiligung wird erstattet, wenn es
Britz gelingt, die entstandenen Schadenskosten von
beteiligten Dritten einzuholen. Bitte beachten Sie, daß die
Abwicklung von Ansprüchen an Dritte mehrere Monate oder
Jahre dauern kann.
Diese Selbstbeteiligung kann unter den meisten Umständen
durch Erwerb der Versicherung mit geminderter
Selbstbeteiligung Option 1 oder Option 2 für Wohnmobile und
Allradfahrzeuge oder durch die Versicherung mit geminderter
Selbstbeteiligung für zweiradangetriebene Mietwagen
verringert werden.
Bitte beachten Sie die im nachfolgenden Abschnitt Ausschlüsse
aufgeführten Übertretungen, durch die jeglicher
Versicherungsschutz aufgehoben wird.
Wohnmobile & Allradmietfahrzeuge
Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung -
Option 1
Fahrzeug |
Prämie pro Tag |
Selbstbeteiligung reduziert auf
Zweiradangetriebenes |
Wohnmobil |
AUD$18 |
AUD$2.500 |
|
(Höchstprämie AUD$900) |
Allradwohnmobil &
Allradmietfahrzeug |
AUD$25 |
AUD$2.500
|
|
(Höchstprämie AUD$1.250) |
Mit der Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung
Option 1 ist der Kunde für die ersten AUD$2.500 JEGLICHER
UNFALLKOSTEN aufgrund von Schäden am Eigentum Dritter oder
am Mietwagen verantwortlich, einschließlich von Unfällen
ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeuges,
Windschutzscheiben- und Reifenschäden, Überkopf- und
Unterbodenschäden, Abschlepp- und Bergungskosten,
Diebstahl, Feuer, Einbruch oder mutwilliger Beschädigung.
Hierbei ist auch die Tagesmiete für jeden Tag, an dem das
Fahrzeug nicht zur Weitervermietung zur Verfügung steht
(Liegekosten), eingeschlossen. Die Selbstbeteiligung ist pro
Schadensfall fällig, und nicht für die gesamte Miete.
Bitte beachten Sie die im Abschnitt Ausschlüsse
aufgeführten Übertretungen, durch die jeglicher
Versicherungsschutz aufgehoben wird.
Wohnmobile & Allradmietfahrzeuge
Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung - Option 2
Fahrzeug |
Prämie pro Tag |
Selbstbeteiligung reduziert auf
Zweiradangetriebenes |
Wohnmobil |
AUD$35 |
AUD$220 |
|
(Höchstprämie AUD$1,750) |
Allradwohnmobil &
Allradmietfahrzeug |
AUD$47 |
AUD$440
|
|
(Höchstprämie AUD$1.350) |
- Mit der Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung
Option 2 ist der Kunde für die ersten AUD$220
(zweiradangetriebene Fahrzeuge) bzw. AUD$440
(Allradfahrzeuge) JEGLICHER UNFALLKOSTEN aufgrund von
Schäden am Eigentum Dritter oder am Mietwagen
verantwortlich, einschließlich von Unfällen ohne
Beteiligung eines anderen Fahrzeuges, Windschutzscheiben-
und Reifenschäden, Überkopf- und Unterbodenschäden,
Abschlepp- und Bergungskosten, Diebstahl, Feuer, Einbruch
oder mutwilliger Beschädigung. Hierbei ist auch die
Tagesmiete für jeden Tag, an dem das Fahrzeug nicht zur
Weitervermietung zur Verfügung steht (Liegekosten),
eingeschlossen. Die Selbstbeteiligung ist pro Schadensfall
fällig, und nicht für die gesamte Miete. Bitte beachten
Sie die im Abschnitt Ausschlüsse aufgeführten
Übertretungen, durch die jeglicher Versicherungsschutz
aufgehoben wird.
Hinweis: Die Versicherung mit geminderter
Selbstbeteiligung Option 2 ist im Sonderleistungspaket
inbegriffen.
- Wohnmobile & Allradmietfahrzeuge
Zusatzversicherungsschutz
Wird die Zusatzversicherungsschutzoption (Premium Cover
Option = PCO) zum Pauschalpreis von AUD$40 pro Miete
(zweiradangetriebene Fahrzeuge und Allradfahrzeuge)
zusätzlich zur Versicherung mit geminderter
Selbstbeteiligung Option 2 erworben, dann braucht der
Kunde keine Selbstbeteiligung für Schäden am
Mietfahrzeug und am Eigentum Dritter zu zahlen. Hinweis:
Der Zusatzversicherungsschutz ist im Sonderleistungspaket
inbegriffen.
BRITZ EMPFIEHLT KUNDEN EINDRINGLICH, DIE VERSICHERUNG MIT
GEMINDERTER SELBSTBETEILIGUNG OPTION 2 UND DEN
ZUSATZVERSICHERUNGSSCHUTZ ZUR VERRINGERUNG DES
SELBSTBETEILIGUNGSRISIKOS ABZUSCHLIEßEN UND VÖLLIG
SORGLOS ZU REISEN.Zweiradangetriebene Mietautos
Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung
Prämie pro Tag Selbstbeteiligung
reduziert auf
AUD$19 (Höchstprämie AUD$570) AUD$220
Mit der Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung ist
der Kunde für die ersten AUD$220 JEGLICHER UNFALLKOSTEN
aufgrund von Schäden am Eigentum Dritter oder am
Mietwagen verantwortlich, einschließlich von Unfällen
ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeuges,
Windschutzscheiben- und Reifenschäden, Überkopf- und
Unterbodenschäden, Abschlepp- und Bergungskosten,
Diebstahl, Feuer, Einbruch oder mutwilliger Beschädigung.
Hierbei ist auch die Tagesmiete für jeden Tag, an dem das
Fahrzeug nicht zur Weitervermietung zur Verfügung steht
(Liegekosten), eingeschlossen. Die Selbstbeteiligung ist
pro Schadensfall fällig, und nicht für die gesamte
Miete.
Bitte beachten Sie die im Abschnitt Ausschlüsse
aufgeführten Übertretungen, durch die jeglicher
Versicherungsschutz aufgehoben wird.
BRITZ EMPFIEHLT KUNDEN EINDRINGLICH, DIE VERSICHERUNG MIT
GEMINDERTER SELBSTBETEILIGUNG ZUR VERRINGERUNG DES
SELBSTBETEILIGUNGSRISIKOS ABZUSCHLIEßEN UND VÖLLIG
SORGLOS ZU REISEN.
Ausschlüsse
Schadensbehebungskosten infolge der nachstehend
angeführten Umstände sind weder durch die
Versicherungsoptionen mit Standardselbstbeteiligung oder der
mit geminderter Selbstbeteiligung noch durch den
Zusatzversicherungsschutz abgedeckt und sind vom Kunden in
voller Höhe zu tragen:
1. Alle Wasserschäden wie angeführt, aber nicht darauf
beschränkt, infolge von
a) Unterwassersetzen des Fahrzeuges;
b) Durchfahren von Bächen oder Flüssen;
c) Fahren durch überschwemmte Tiefebenen;
d) Fahren auf Stränden.
2. Persönliches Eigentum ist nicht versichert. Britz
empfiehlt dem Kunden, keine Wertsachen im Fahrzeug zu
hinterlassen und eine eigene Reiseversicherung
abzuschließen.
3. Bei Vertragsbruch seitens des Kunden werden alle
Versicherungsoptionen mit geminderter Selbstbeteiligung
hinfällig und der Kunde wird für die Kosten aller
anfallenden Schäden haftbar gemacht. Dazu gehören auch
Schäden, die infolge von grober Fahrlässigkeit (z. B. Sitzen
oder Stehen auf der Motorhaube oder dem Fahrzeugdach) sowie
Fahren unter Einfluß von Alkohol oder Drogen verursacht
wurden sowie Schäden am Mietfahrzeug und am Eigentum
Dritter, die infolge erwiesener Nachlässigkeit entstanden
sind.
4. Alle Versicherungsoptionen mit geminderter
Selbstbeteiligung werden hinfällig, wenn der Kunde aufgrund
erwiesener Mißachtung der gültigen Straßenverkehrsregeln
Schäden am Mietfahrzeug und am Eigentum Dritter verursacht.
Der Kunde wird für die vollen Schadenskosten haftbar
gemacht.
5. Der Kunde wird für alle mit dem Tanken von falschem
Treibstoff (Treibstoff bedeutet Diesel oder Benzin)
verbundenen Kosten haftbar gemacht.
6. Für Bergungs- oder Abschleppkosten für steckengebliebene
Fahrzeuge besteht selbst über die Versicherungsoptionen mit
geminderter Selbstbeteiligung kein Versicherungsschutz.
7. Die Ersatzkosten von verlorenen, gestohlenen oder im
Fahrzeug eingeschlossenen Schlüsseln sind vom Kunden zu
tragen.
Fahrzeugkaution
Der Kunde akzeptiert, daß er bei der Fahrzeugübernahme eine
Fahrzeugkaution zu zahlen hat. Der Kunde ermächtigt Britz,
alle anderen vom Kunden zu zahlenden und Britz unter diesem
Mietvertrag zustehenden Beträge von der Fahrzeugkaution
abzuziehen. Die Höhe der Fahrzeugkaution richtet sich nach
der gewählten Selbstbeteiligungsversicherungsoption.
Wohnmobile & Allradmietfahrzeuge
Wenn der Kunde sich weder für die Versicherung mit
geminderter Selbstbeteiligung Option 1 noch für die
Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 2
entscheidet, wird eine Fahrzeugkaution von AUD$5.000 fällig,
die in bar, mit Reiseschecks oder mit Kreditkarte geleistet
werden kann. Bei einer Kautionszahlung mit Kreditkarte wird
dieser Betrag unverzüglich von der Kreditkarte des Kunden
abgebucht. Bei Zahlung der Kaution in bar wird eine
Bargeldprüfung vorgenommen.
Entscheidet der Kunde sich für die Versicherung mit
geminderter Selbstbeteiligung Option 1, wird eine
Fahrzeugkaution von AUD$2.500 fällig, die in bar, mit
Reiseschecks oder mit Kreditkarte geleistet werden kann. Bei
einer Kautionszahlung mit Kreditkarte wird dieser Betrag
unverzüglich von der Kreditkarte des Kunden abgebucht. Bei
Zahlung der Kaution in bar wird eine Bargeldprüfung
vorgenommen.
Entscheidet der Kunde sich für die Versicherung mit
geminderter Selbstbeteiligung Option 2, wird eine
Fahrzeugkaution von AUD$220 (zweiradangetriebene Fahrzeuge)
bzw. AUD$440 (Allradfahrzeuge) fällig, die in bar, mit
Reiseschecks oder mit Kreditkarte geleistet werden kann. Bei
Zahlung der Kaution in bar wird eine Bargeldprüfung
vorgenommen und bei Kreditkartenzahlung eine
Einzugsermächtigung für diesen Betrag eingeholt.
Zweiradangetriebene Mietautos
Wenn der Kunde sich für keine der
Selbstbeteiligungsversicherungsoptionen entscheidet, wird
eine Fahrzeugkaution von AUD$2.000 fällig, die in bar, mit
Reiseschecks oder mit Kreditkarte geleistet werden kann.
Erfolgt die Kautionszahlung in bar* (gilt auch für
Reiseschecks), wird eine strikte Bargeldprüfung vorgenommen.
Erfolgt die Kautionszahlung mit Kreditkarte, wird dieser
Betrag unverzüglich von der Kreditkarte des Kunden
abgebucht.
Wurde die Versicherungsoption mit geminderter
Selbstbeteiligung gewählt, wird eine Fahrzeugkaution von
AUD$220 fällig, die in bar oder mit Kreditkarte geleistet
werden kann. Erfolgt die Kautionszahlung in bar* (gilt auch
für Reiseschecks), wird eine strikte Bargeldprüfung
vorgenommen. Erfolgt die Kautionszahlung mit Kreditkarte,
wird eine Einzugsermächtigung eingeholt.
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*HINWEIS: Nicht verfügbar ist die Barzahlungsoption für im
Ausland wohnhafte Kunden, ebensowenig wie an folgenden
Standorten: Braybrook, Brisbane City, Byron Bay, Ballina
City & Flughafen, Lismore City & Flughafen, allen Standorten
in NT & WA.
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Die Fahrzeugkaution wird dem Kunden in voller Höhe
zurückerstattet, wenn er das Fahrzeug rechtzeitig und
unbeschädigt an der vereinbarten Mietstation, mit sauberem
Innenraum und vollen Treibstofftanks (Treibstoff bezeichnet
Benzin, Diesel oder LPG-Gas) und voller Gasflasche abgibt.
Aufgrund von Währungsschwankungen kann der von der
Kreditkarte des Kunden abgebuchte Fahrzeugkautionsbetrag von
dem erstatteten und zurückgebuchten Betrag abweichen; Britz
leistet keine Erstattung eventueller Diffenzen.
Britz behält sich das Recht vor, eine Reinigungsgebühr
von AUD$125 einzubehalten, wenn das Fahrzeug nicht mit
sauberem Innenraum oder (im Fall von Allradfahrzeugen) mit
stark verschmutzter Karosserie abgegeben wird.
Toilettenkassette und Abwassertank (sofern vorhanden) müssen
vor der Fahrzeugabgabe entleert werden, andernfalls wird
eine zusätzliche Reinigungsgebühr von AUD$125 einbehalten.
Wenn sich der Kunde für keine der Optionen für den
vorherigen Bezug von Treibstoff oder LPG-Gas entschieden hat
und er das Fahrzeug nicht mit vollen Benzin-, Diesel-
und/oder LPG-Tanks abgibt, werden Auftank- bzw. Füllgebühren
erhoben. Die Höhe dieser Gebühren wird bei der
Fahrzeugrückgabe mitgeteilt. Wurde die Versicherung mit
geminderter Selbstbeteiligung Option 1 oder Option 2
ausgewählt, erhält der Kunde seinen Kreditkartenbeleg zurück
(gilt nur für Wohnmobile).
Was bei Unfällen zu tun ist
Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der
Unfallverschuldung fällig und direkt nach dem Ausfüllen des
Unfallberichtes zu zahlen, nicht erst nach Beendigung der
Mietdauer. Die Selbstbeteiligung wird erstattet, wenn es
Britz gelingt, die entstandenen Schadenskosten von
beteiligten Dritten einzuholen. Der Kunde versteht, daß dies
mehrere Monate oder sogar Jahre dauern kann. Falls der Kunde
während der Miete in einen Autounfall verwickelt ist, hat er
die nachstehende Prozedur zu befolgen:
Am Unfallort:
1. Notieren Sie sich die Namen und Adressen von
Drittbeteiligten und Zeugen.
2. Melden Sie jeden Unfall der Polizei - unabhängig von den
geschätzten Schadenskosten.
3. Machen Sie keinerlei Schuldeingeständnisse bzw. bestehen
Sie nicht auf der Schuld der anderen Partei.
4. Fotografieren Sie die Schäden an allen beteiligten
Fahrzeugen sowie deren Nummernschilder.
5. Rufen Sie innerhalb von 24 Stunden bei der
nächstgelegenen Britz-Zweigstelle an und melden Sie die
Einzelheiten des Unfalls.
An der Zweigstelle:
1. Der Kunde hat seinen Führerschein vorzulegen und den
polizeilichen Unfallbericht (sofern vorhanden) sowie
etwaige Beweisfotos abzugeben.
2. Der Kunde ist verpflichtet die Selbstbeteiligung (sofern
zutreffend) zu zahlen, sowie alle anderen von ihm zu
entrichtenden Kosten für Schäden und Verluste, die aus dem
Unfall resultieren. Dieser Betrag ist bei Meldung des
Vorfalls fällig und nicht erst nach Abschluß der Mietdauer.
3. Der Kundendienstmitarbeiter sorgt dafür, daß das
Unfallberichtsformular deutlich und wahrheitsgetreu
ausgefüllt und vom Kunden unterzeichnet wird.
Ersatzfahrzeug
1. Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges kann nicht
garantiert werden und ist von der Verfügbarkeit von
Fahrzeugen, vom Kundenstandort und von der Länge der
Mietdauer abhängig. Im Zusammenhang mit dem Ersatzfahrzeug
entstehen dem Kunden eventuell Kosten (siehe unten).
2. Wird ein Ersatzfahrzeug aufgrund eines Unfalls (ohne
Beteiligung eines anderen Fahrzeuges oder Dritter)
benötigt, so obliegt es dem Mieter, auf eigene Kosten die
nächstgelegene Britz-Mietstation bzw. den Abholstandort
aufzusuchen.
3. Britz bietet dem Kunden gegen Entrichtung einer Ersatzfahrzeug-Überführungsgebühr
möglicherweise die Wahl, einen Fahrer mit dem
Ersatzfahrzeug zum Aufenthaltsort des Kunden zu entsenden.
4. Der Kunde hat für alle Kosten aufzukommen, die mit der
Lieferung eines Ersatzfahrzeuges infolge eines Unfalls
verbunden sind und zwar unabhängig davon, welche Partei den
Unfall verschuldet hat.
Abwicklungsdauer der
Selbstbehaltsrückerstattung
1. Die Schadensabteilung ist darum bemüht,
zurückzuerstattende Beträge so schnell wie möglich an den
Kunden weiterzuleiten.
2. Die Abwicklung von Ansprüchen an Dritte kann mehrere
Monate oder sogar Jahre dauern. Britz kann die Abwicklung
weder beeinflussen noch beschleunigen, da sie zwischen der
Versicherung des Unternehmens und Drittbeteiligten, mit oder
ohne eigenen Versicherungsschutz, erfolgt.
3. In Zeiten starker Inanspruchnahme ist es nicht immer
möglich, die Höhe des Schadens an unserem Fahrzeug sofort zu
bestimmen. Die Schadensabteilung verfolgt Kundenansprüche
jedoch genau und unternimmt alles in ihrer Macht stehende,
die Reparatur der Schäden so zügig wie möglich zu
veranlassen, damit eventuelle Differenzbeträge zum
Selbstbehalt zurückerstattet werden können.
4. Für Auskünfte über ausstehende Ansprüche oder
Selbstbehaltsrückerstattungen wenden Sie sich bitte während
der Öffnungszeiten unter der Rufnummer (+61 3) 8379 8833 an
die Schadensabteilung.
5. Der Kunde sagt zu, Britz bei der Handhabung von
Ansprüchen aus einem Schadensfall behilflich zu sein, u.a.
durch Bereitstellung aller relevanten Informationen und
durch Aussagen vor Gericht.
Der Kunde darf auf keinen Fall versuchen, ein Fahrzeug zu
starten oder zu fahren, das an einem Unfall beteiligt war,
durch Überschlag, Wasseraussetzung oder anderes beschädigt
wurde, außer wenn ihm dies von einem Britz-Mitarbeiter
erlaubt wurde. Wünscht der Kunde für das nach einem Unfall
nicht mehr fahrtüchtige Fahrzeug ein Ersatzfahrzeug die
Bereitstellung ist vom Zeitpunkt, der Entfernung und von der
Verfügbarkeit eines Fahrzeuges abhängig - obliegt es dem
Kunden, auf eigene Kosten die nächstgelegene
Britz-Mietstation aufzusuchen. Sollte das Fahrzeug als
Totalschaden eingestuft werden, endet damit der
Versicherungsschutz zur Haftungsbeschränkung. Wünscht der
Kunde ein Ersatzfahrzeug, dann ist der Abschluß einer neuen
Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung erforderlich.
Haftungsausschluß
a) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß Britz ein gebuchtes
Fahrzeug oder entsprechendes Ersatzfahrzeug auf Mietbasis
zur Verfügung stellt und entbindet das Unternehmen, seine
Angestellten und andere Vertragspartner von
darüberhinausgehenden Haftungsverpflichtungen für Schäden
oder Verluste, die dem Kunden im Zuge der Anmietung, des
Besitzes oder Nutzung des Fahrzeuges entstehen. Dazu zählen
folgend aufgeführte, aber nicht darauf beschränkte,
Umstände im Zusammenhang mit:
(i) Verlust von oder Schaden am Eigentum infolge einer
Panne, eines technischen Defekts, eines Unfalls oder weil
sich das Fahrzeug als ungeeignet für den Verwendungszweck
des Kunden erweist;
(ii) Verlust von oder Schaden am Eigentum, das der
Kunde in einem Mietfahrzeug, in Servicefahrzeugen oder in
den Geschäftsgebäuden bzw. grundstücken von Britz
hinterlassen hat oder das gefunden oder von Britz gehandhabt
wurde. Der Kunde akzeptiert, daß er selbst für sein
persönliches Eigentum verantwortlich ist und es nicht über
die Versicherungsoptionen mit geminderter Selbstbeteiligung
versichert ist.
b) Vorbehaltlich der mit Britz vereinbarten Versicherung
mit geminderter Selbstbeteiligung bestätigt der Kunde, daß
er Britz, seine Angestellten und andere Vertragspartner für
alle aus der Benutzung und/oder Innehabung des
Mietfahrzeuges durch den Kunden entstehenden Ansprüche,
Forderungen und Ausgaben (inklusive Rechtskosten) schadlos
halten wird.
Bußgelder
Britz behält sich das Recht vor, dem Kunden sämtliche
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken
oder Mautstrafen sowie die damit verbundenen
Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen, ebensowie die
Kosten für Unfallschäden am Eigentum Dritter, die bei der
Fahrzeugabgabe nicht gemeldet wurden. Die Verwaltungsgebühr
pro Bußgeld beläuft sich auf AUD$60.
Steuerabgaben
Ein Betrag von 2% der Gesamtkosten wird zur Deckung von
Steuern und Gebühren der Bundesländer und Territorien sowie
der damit verbundenen Unkosten erhoben. Dieser Betrag ist
bei Entgegennahme des Fahrzeuges zu entrichten. Hinweis:
Dieser Betrag ist im Sonderleistungspaket inbegriffen.
Fehler bei der Mietpreisberechnung
Die hier ausgewiesenen Mietpreise gelten nicht als
endgültig bindend. Der Kunde verpflichtet sich, Britz
nachträglich eventuelle Fehlbeträge zu bezahlen; das
Unternehmen seinerseits erstattet dem Kunden von Britz
anerkannte zuviel berechnete Beträge.
Zahlung von Kosten gesamtschuldnerische
Verpflichtung
Britz bestimmt den Zeitpunkt der Zahlung fälliger Gebühren
und Kosten, die durch den Kunden zu entrichten sind. Der
Kunde verpflichtet sich zu einer zusätzlichen Zahlung von
1,5% Zinsen pro Monat auf alle ausstehenden Beträge sowie
daraus resultierende Verwaltungs- und Einziehungskosten an
Britz, einschließlich angemessener Rechtskosten, wenn diese
Zahlungen nicht zum festgelegten Zeitpunkt geleistet werden.
Sind als Kunde mehrere Personen angeführt, dann ist jede
dieser Personen gesamtschuldnerisch für alle
Verpflichtungen unter diesem Vertrag haftbar.
Bezahlung per Kreditkarte
a) Zur Bezahlung können nur von Britz akzeptierte
Kreditkarten verwendet werden; bei Bezahlung mit Kreditkarte
ist der/sind die Karteninhaber gesamtschuldnerisch als Kunde
haftbar.
b) Bevorzugte Kreditkarten sind Visa Card und Mastercard.
Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: Bankcard, Visa
Card, Mastercard und American Express. Eine Zusatzgebühr von
2% wird auf Zahlungen mit American Express (nur bei
Wohnmobilen) erhoben.
c) Bei Zahlung per Kreditkarte erklärt sich der Kunde mit
Folgendem einverstanden:
(i) Britz wird unwiderruflich ermächtigt, alle
Kreditkartenangaben nutzen und alle rechtlichen Schritte
einleiten zu können, um vom Karteninhaber ausstehende
Gebühren oder Beträge im Rahmen dieses Mietvertrages
einzuholen. Dazu zählen folgend angeführte, aber nicht auf
diese beschränkte Gebühren und Beträge im Zusammenhang mit
Schäden am Mietfahrzeug oder am Eigentum Dritter sowie
zusätzlich anfallende Gebühren (inklusive aller Bußgelder
für Geschwindigkeitsübertretungen, Falschparken, ausstehende
Mautgebühren und mit diesen verbundene Verwaltungskosten).
(ii) Der Kunde wird seine Haftbarkeit für im Rahmen dieses
Mietvertrages ausstehende Gebühren und Beträge gegenüber
Britz nicht anfechten und der Kunde wird Britz für die durch
das Inkasso über den Kreditkartenaussteller entstandenen
Verluste (einschließlich der Rechtskosten) entschädigen bzw.
schadlos halten.
(iii) Britz darf den Kreditkartenbeleg zur Rückerstattung
der Auslagen des Unternehmens nutzen. Für den Fall, daß
Britz eine Hinterlegung der Fahrzeugkaution per
autorisiertem und unterschriebenen Kreditkartenbeleg
akzeptiert und dem Kunden diesen Beleg nach der Mietdauer
bereits zurückgegeben hat und hinterher jedoch weitere vom
Kunden zu zahlende Kosten festgestellt werden, die sich auf
die unter Paragraph (i) erläuterten Umstände beziehen,
ermächtigt der Kunde Britz zur Einziehung dieser Kosten
mittels der Kreditkartenangaben des Kunden.
(iv) Britz darf fällige Beträge und Gebühren auch nach
Ablauf der Mietdauer mittels der Kreditkartenangaben des
Kunden einziehen.
d) Der Kunde erkennt an, daß alle im Rahmen dieses
Mietvertrages getätigten Transaktionen in Australischen
Dollar erfolgen. Aufgrund von Währungsschwankungen kann der
von der Kreditkarte des Kunden abgebuchte Betrag für die
Fahrzeugkaution von dem innerhalb von 7 Tagen nach Ende der
Mietdauer erstatteten und zurückgebuchten Betrag abweichen.
Britz leistet keine Erstattung eventueller Diffenzen.
Schecks
Schecks (unabhängig ob diese von Privatpersonen oder Firmen
ausgestellt sind) werden zum Zeitpunkt der
Fahrzeugentgegennahme nicht als Zahlungsmittel akzeptiert,
sondern müssen 14 Tage vor Mietbeginn bei Britz eingehen.
Zudem werden keinerlei Schecks als Fahrzeugkaution
akzeptiert.
Vermittlung über Reisebüros
Für den Fall, daß dieser Mietvertrag für den Kunden durch
ein Reisebüro veranlaßt wurde, erklärt sich der Kunde
einverstanden, daß der Mietvertrag vorbehaltlich des
Zahlungseingangs bei Britz durch das jeweilige Reisebüro
bzw. den Veranstalter in Kraft tritt.
Kündigung des Mietvertrages und Wiederinbesitznahme des
Fahrzeuges
Der Kunde erkennt an, daß Britz auch ohne vorherige
Benachrichtigung zur Kündigung des Mietvertrages und zur
Wiederinbesitznahme des Fahrzeuges berechtigt ist (und zu
diesem Zweck Grundstücke bzw. Gebäude betreten und das
Fahrzeug entfernen darf) und ferner, daß der Kunde alle
Kosten, inklusive Abschleppgebühren, für eine solche
Wiederinbesitznahme zu tragen hat, wenn
a) seitens des Kunden ein Vertragsbruch im Zusammenhang mit
diesem Mietvertrag vorliegt;
b) der Kunde bei der Buchung des Fahrzeuges Falschangaben
gemacht oder in betrügerischer Absicht gehandelt hat;
c) das Fahrzeug anscheinend herrenlos stehen gelassen wurde;
d) das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin an Britz
zurückgegeben wurde oder Britz einen vertretbaren Anlaß zur
Annahme hat, daß das Fahrzeug nicht zum vertraglich
vereinbarten Termin zurückgegeben wird;
e) Britz aus vertretbaren Gründen davon ausgeht, daß die
Sicherheit der Passagiere oder der Zustand des Fahrzeuges
gefährdet sind.
Der Kunde erkennt an, daß er im Fall einer solchen
Kündigung oder Wiederinbesitznahme weder zur Rückerstattung
der Mietgebühren noch der Fahrzeugkaution berechtigt ist.
Änderungen
Jegliche Änderungen dieses Mietvertrages bedürfen der
Schriftform und sind im Namen von Britz und durch den Kunden
gegenzuzeichnen.
Anzuwendendes Recht
Dieser Mietvertrag unterliegt der Gesetzgebung in dem
Bundesstaat oder Territorium Australiens, in dem der
Mietvertrag unterzeichnet wurde.
Garantie des Kunden
Der Kunde bestätigt, daß alle von ihm in Verbindung mit dem
Mietvertrag gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Integrität des Vertrages
Die Bedingungen zur Miete unserer Fahrzeuge werden
ausschließlich über diesen Mietvertrag geregelt. Es gelten
bezüglich des Inhalts des Mietvertrages keine mündlichen
Absprachen, Garantien oder andere Vereinbarungen zwischen
den Parteien. Britz behält sich das Recht vor, die
Mietgebühren ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
Wichtiger Hinweis
Britz behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen
Mietanfragen abzulehnen
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