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MIETBEDINGUNGEN UND AGB BRITZ

Preise und Mietbedingungen

Wir behalten uns die fristlose Änderung der in unseren Broschüren und/oder Unterlagen angegebenen Preise und Mietbedingungen vor. Alle in diesem Dokument angegebenen Preise verstehen sich in Australischen Dollar (AUD$).
Der Kunde verpflichtet sich durch diesen Mietvertrag, Britz alle im Rahmen der Fahrzeuganmietung anfallenden staatlichen Gebühren, Steuern usw. sowie alle anderen Gebühren oder zu entrichtenden Kosten zu erstatten. Dies schließt auch Gebühren und Kosten ein, die Britz infolge von Vertragsbruch von seiten des Kunden entstehen.

Definitionen

„Dieser Vertrag” bezeichnet den Mietvertrag und die darin enthaltenen Mietbedingungen.
„Britz” bezeichnet das Unternehmen Tourism Holdings Australia Pty Limited, ABN 94 001 789 957, Building 1, Central West Business Park, 9 Ashley Street, Braybrook VIC 3019.
„Kunde” bezeichnet alle Personen, die als Fahrzeugmieter ausgewiesen sind und alle Personen, die auf der zur Zahlung der durch den Kunden zu entrichtenden Gebühren benutzten Kreditkarte angeführt sind.
„Mietvertrag” bezeichnet das mit dem Titel „Mietvertrag” versehene und vom Kunden unterzeichnete Dokument.
„Mietdauer” bezeichnet die eigentliche Mietdauer sowie diesbezüglich vereinbarte Sonderregelungen und alle Mietverlängerungen, während derer dem Kunden das Fahrzeug zur Verfügung steht.
„Fahrzeug” bezeichnet und umfaßt das angemietete Fahrzeug inklusive Reifen, Werkzeuge, Zubehör, Campingausrüstung, Küchenausstattung, alle anderen Sonderausstattungsartikel und zusätzliche Mietartikel, Fahrzeugdokumente bzw. anderes Zusatzgerät bezüglich des Fahrzeuges sowie gegebenenfalls von Britz zur Verfügung gestellte Ersatzfahrzeuge.
„Fahrzeugkaution” bezeichnet die in diesem Mietvertrag im Abschnitt „Fahrzeugkaution” definierte und gemäß dieses Mietvertrages berechnete Kaution für das Fahrzeug.

Mietdauer

Wohnmobile

  • Bei der Berechnung der Mietdauer zählt der Tag der Fahrzeugübernahme, unabhängig von der Uhrzeit der Übernahme, als erster Miettag. Der Tag der Fahrzeugrückgabe wird als letzter Miettag gerechnet. Falls sich im Verlauf der Mietdauer die Mietpreise saisonal bedingt ändern, wird die Miete nach den zum jeweiligen Zeitpunkt der Mietdauer relevanten Tagespreisen berechnet.
     
  • Die Miettage beziehen sich auf Kalendertage. Das bedeutet, daß dem Kunden unabhängig von der Uhrzeit, an dem das Fahrzeug übernommen oder abgegeben wurde, der ganze Tag in Rechnung gestellt wird. Während der Öffnungszeiten ist die Fahrzeugübernahme bzw. -abgabe jederzeit möglich.
     
  • Die Mindestmietdauer beträgt 5 Tage. Unter Vorbehalt von Änderungen in Hochsaisonzeiten.
     
  • Die Mindestmietdauer für Einwegmieten beträgt 7 Tage; ausgeschlossen sind Mehrfachmieten, für die eine Mindestmietdauer von 5 Tagen gilt. Kürzere Mieten sind nur auf Anfrage verfügbar.
     
  • Eine verspätete Übernahme oder frühzeitige Rückgabe des Fahrzeuges berechtigt den Kunden zu keinerlei Rückerstattung für die ungenutzten Miettage.
     
  • Bei eigenmächtiger und nicht von Britz genehmigter Verlängerung der Mietdauer wird eine tägliche Verspätungsgebühr von AUD$150 zusätzlich zum regulären Tagesmietpreis erhoben. Mietkosten für verspätete Fahrzeugrückgaben werden pro Tag berechnet, d.h. bei verspäteter Rückgabe um einen Kalendertag wird der Mietpreis für eine Mietdauer von einem Tag berechnet; wird das Fahrzeug mit zweitägiger Verspätung abgegeben, entsprechen die Kosten zwei Tagesmieten usw. Die erhobenen Gebühren werden hierbei nach den für das Fahrzeug zum jeweiligen Mietzeitpunkt gültigen Britz-Tagesmietpreisen berechnet.

 

Mietautos

  • Die Miettage werden auf einer 24-Stunden Basis berechnet. Dies bedeutet, daß der Kunde das Mietauto am Rückgabetag zur gleichen oder zu einer früheren Uhrzeit abgeben muß, wie er es am Tag der Übernahme in Empfang genommen hat. Andernfalls werden dem Kunden die nachfolgenden Rückgabegebühren berechnet.
     
  • Die Mindestmietdauer für zweiradangetriebene Autos beträgt einen Tag und für Allradfahrzeuge 5 Tage. In Hochsaisonzeiten sind die Mindestmietdauern Änderungen vorbehalten.
     
  • Für Einwegmieten gelten die unter dem Abschnitt „Einwegmieten” in diesem Dokument angeführten Mindestmietdauern.
     
  • Falls sich im Verlauf der Mietdauer die Mietpreise saisonal bedingt ändern, wird die Miete nach den zum jeweiligen Zeitpunkt der Mietdauer relevanten Tagespreisen berechnet.
     
  • Eine verspätete Übernahme oder frühzeitige Rückgabe des Fahrzeuges berechtigt den Kunden zu keinerlei Rückerstattung für die ungenutzten Miettage.

Bei der Rückgabe des Fahrzeuges gewährt Britz eine Kulanzfrist von 59 Minuten, bevor dem Kunden eine Zusatzgebühr für die verspätete Rückgabe berechnet wird.

• 1 Stunde Verspätung – es wird ein Drittel der Tagesrate erhoben
• 2 Stunden Verspätung – es werden zwei Drittel der Tagesrate erhoben
• 3 Stunden Verspätung - es wird eine gesamte Tagesrate erhoben

Bei eigenmächtiger und nicht von Britz genehmigter Verlängerung der Mietdauer wird eine tägliche Verspätungsgebühr von AUD$150 (Allradmietfahrzeuge) zusätzlich zum regulären Tagesmietpreis erhoben. Die bei verspäteter Fahrzeugrückgabe erhobenen Mietgebühren werden an Hand der während der Mietdauer jeweils gültigen Britz-Fahrzeugmietpreise berechnet.

Fahrzeugzustand bei Übernahme und Abgabe
 

a) Der Kunde bestätigt, daß er das Fahrzeug in sauberem und funktionstüchtigem Zustand gemäß dem Fahrzeugzustandbericht entgegengenommen hat. Weiterhin bestätigt der Kunde, daß Treibstofftank und Gasflasche (sofern vorhanden) vollständig gefüllt waren.

b)  Der Kunde verpflichtet sich zur Rückgabe des Fahrzeuges in sauberem Zustand, mit vollem Treibstofftank und voller Gasflasche (sofern vorhanden) (bei Erwerb einer der Optionen zum Treibstoff- bzw. LPG-Erwerb im Voraus gilt dies nicht) an dem im Mietvertrag unter der Überschrift „Reisedaten” aufgeführten Datum, dem richtigen Standort und zur dort vereinbarten Uhrzeit.

 
c)  Der Kunde bestätigt, daß Britz dem Kunden keine Gelder zurückerstattet und nicht zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges verpflichtet ist, wenn der Kunde das Fahrzeug abgegeben hat oder der Kunde, unabhängig der Gründe, vor Ablauf der Mietdauer nicht mehr den Nutzen des Fahrzeuges hat.

Änderung des Abgabeortes
 

Wenn der Kunde nach Beginn der Mietdauer den Ort der Fahrzeugrückgabe zu ändern wünscht, muß dazu erst die Genehmigung der Zielmietstation eingeholt werden. Vorbehaltlich der Genehmigung dieser Änderung wird eine Zusatzgebühr von bis zu AUD$700 erhoben. Diese Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn der Kunde sich aufgrund von Umständen außerhalb der Gewalt von Britz (z. B. Witterungsbedingungen) zur Änderung des Abgabeortes gezwungen sieht.

Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten
 

Wünscht der Kunde, das Fahrzeug nach Ende der Öffnungszeiten abzugeben, muß er zunächst die Zusage der Zielmietstation einholen. Vorbehaltlich der Erteilung dieser Zusage hat der Kunde die Versicherungsprämie (abhängig von der gewählten Versicherungsoption mit geminderter Selbstbeteiligung) für einen zusätzlichen Tag zu zahlen, da der Kunde bis zum Zeitpunkt der Entgegennahme durch einen Britz-Mitarbeiter für das Fahrzeug haftbar gemacht wird.

Verlängerung der Mietdauer
 

Wenn der Kunde nach Entgegennahme des Fahrzeuges die Mietdauer zu verlängern wünscht, muß dazu zuerst die Genehmigung der Zielmietstation eingeholt werden. Eine positive Bestätigung hängt von der Verfügbarkeit von Fahrzeugen ab. Die anfallenden Zusatzgebühren für die verlängerte Mietdauer müssen bei Bestätigung der Mietverlängerung telefonisch per Angabe von Kreditkartendetails entrichtet werden. Bei einer eigenmächtigen und nicht seitens Britz genehmigten Verlängerung wird eine Gebühr von AUD$150 pro Tag zusätzlich zum Tagesmietpreis erhoben. Die erhobenen Gebühren werden hierbei nach den für das Fahrzeug zum jeweiligen Zeitpunkt während der Mietdauer gültigen Tagesmietpreisen berechnet.

Umbuchungsgebühr
Nur für Wohnmobile

Für Umbuchungen bestehender Reservierungen wird eine Umbuchungsgebühr von AUD$20 pro Umbuchung erhoben. Das gilt u.a. für die Änderung des Namens, Fahrzeugtyps, Verringerung der Miettage und für die Umbuchung des Abhol- oder Rückgabeortes. Für die Buchung zusätzlicher Miettage werden keine Gebühren erhoben.

Mieten in Broome
Nur Wohnmobile & Allradmietfahrzeuge

  • Eine Zusatzgebühr für abgelegene Standorte von AUD$400 wird für alle Mietfahrzeuge erhoben, die in Broome abgeholt oder zurückgegeben werden (oder beides).
  • Pro Fahrzeug ist die Gebühr für abgelegene Standorte nur einmal zu entrichten.
  • Diese Gebühr, sofern zutreffend, wird zusätzlich zur Einwegmietgebühr berechnet.

Flughafentransport
 

Es obliegt Britz-Kunden, ihren Transport zur Britz-Mietstation selbst und auf eigene Kosten zu veranlassen.
Hinweis: Im Rahmen des Sonderleistungspakets für Wohnmobile werden die Taxikosten erstattet.

Flughafenkonzessionsgebühr
Wohnmobile
 

Für die Übernahme und Rückgabe von Mietfahrzeugen an Flughäfen ist möglicherweise eine Flughafenkonzessionsgebühr zu entrichten. Für Mietfahrzeuge, die am Flughafen von Hobart abgeholt werden, wird eine Abholgebühr von AUD$6,60 erhoben. Die Gebühr ist freibleibend.

Mietautos mit Zweiradantrieb

Für die Übernahme und Rückgabe von Mietfahrzeugen an Flughäfen ist eine Flughafenkonzessionsgebühr zu entrichten. Es wird keine Gebühr für Fahrzeuge erhoben, die an anderen Standorten als am Flughafen abgeholt, jedoch am Flughafen zurückgegeben werden. Eine komplette Aufstellung der Flughafenkonzessionsgebühren - als Premium Location Surcharge (PLS) bezeichnet - sind bei der Buchung oder bei der Fahrzeugentgegennahme von einem Kundendienstmitarbeiter erhältlich.

Allradmietfahrzeuge

Für die Übernahme und Rückgabe von Mietfahrzeugen an Flughäfen ist möglicherweise eine Flughafenkonzessionsgebühr zu entrichten. Für Mietfahrzeuge, die am Flughafen von Hobart abgeholt werden, ist eine Abholgebühr von 4% der gesamten Mietkosten zu entrichten. Die Gebühr ist freibleibend.

Gebühr für zusätzliche Fahrer
Nur Wohnmobile
 

Eine Zusatzgebühr von AUD$3 pro Tag (Höchstbetrag AUD$150) wird für jeden zusätzlichen Fahrer berechnet.

Hinweis: Die Gebühren für zusätzliche Fahrer sind im Sonderleistungspaket enthalten.

Einwegmieten
Wohnmobile

  • Unsere Fahrzeuge können an einer unserer Mietstationen abgeholt und an einer beliebigen anderen abgegeben (Einwegmiete) werden.
  • Einwegmieten zwischen Tasmanien und dem australischen Festland sind auf Anfrage möglich.
  • Die Gebühr für Einwegmieten beträgt AUD$220, sofern zutreffend wird sie zusätzlich zum Aufpreis für Broome erhoben.

Mietautos mit Zweiradantrieb

 

  • Unsere Fahrzeuge können an einer unserer Vermietstationen abgeholt und an einer beliebigen anderen abgegeben (Einwegmiete) werden, mit Ausnahme der Route zwischen Tasmanien und dem australischen Festland.
  • Für die Entgegennahme und/oder Rückgabe von Fahrzeugen im Northern Territory (Alice Springs, Ayers Rock Airport, Darwin) und an Standorten in Westaustralien (Perth, Broome) gilt eine Mindestmietdauer von 10 Tagen und es wird ist eine Einwegmietgebühr von AUD$500 erhoben, die bei der Entgegennahme zu zahlen ist.
  • Eine Standorttabelle mit allen Standorten und Mindestmietzeiträumen ist bei der Buchung oder bei Entgegennahme des Fahrzeuges von einem Kundendienstmitarbeiter erhältlich. Es wird darauf hingewiesen, daß für die aufgeführten Städte ebenso Flughafenstandorte wie anderweitige Standorte angezeigt werden. Für Mieten zwischen Stadt- und Flughafenstandorten innerhalb derselben Stadt werden keine Einwegmieten erhoben und es gelten keine Mindestmietdauern.

    Allradmietfahrzeuge

    Unsere Fahrzeuge können an einer unserer Mietstationen abgeholt und an einer beliebigen anderen abgegeben werden (Einwegmiete), ausgenommen ist die Route zwischen Tasmanien und dem australischen Festland. Es werden Einwegmietgebühren erhoben und es gelten folgende Mindestmietdauern:

    • Entgegennahme und Rückgabe in Adelaide, Brisbane, Cairns, Melbourne, Sydney. Keine Einwegmietgebühr – Mindestmietdauer 7 Tage
    • Entgegennahme oder Rückgabe im Northern Territory (Alice Springs, Darwin) und in Westaustralien (Perth, Broome). Einwegmietgebühr von AUD$500 – Mindestmietdauer 10 Tage.
    • Die Einwegmietgebühr wird zusätzlich zum Aufpreis für Broome erhoben, sofern zutreffend.

    Mehrfachmieten

    Hält ein Mieter Buchungen für mehr als einen Mietzeitraum (Mehrfachmieten), so lassen sich diese Mieten kombinieren, damit der Mieter die Berechtigung für unsere Langzeitmietpreise erlangt. Wohnmobil- und Automieten bei Britz sowie Maui in Australien, Neuseeland und im Südlichen Afrika können kombiniert werden, sofern die Reisen in einen Zeitraum von 3 Monaten fallen.
    Z.B. berechtigt eine 14-tägige Mietzeitdauer zuzüglich einer 7-tägigen Mietdauer zum 21-Tage-Preis.

    Die Einwegmietgebühr (sofern zutreffend) und Mietkosten für zusätzliches Zubehör werden für jedes gemietete Fahrzeug erhoben.

    Wohnmobile

    Für Entgegennahme und Rückgabe am selben Tag wird der Tagesmietpreis für den letzten Tag der ersten Miete berechnet, und der Tagesmietpreis für den ersten Tag der darauffolgenden Miete wird nicht berechnet. Dasselbe gilt für die Prämie für die Versicherungsoption mit geminderter Selbstbeteiligung.

    Pannenhilfe

    Über sämtliche Probleme mit dem Fahrzeug oder der Fahrzeugausstattung muß Britz umgehend, jedoch innerhalb von 24 Stunden, benachrichtigt werden, um Britz die Möglichkeit zur Behebung des Problems während der Mietdauer zu geben. Bei Unterlassung werden eventuelle Ansprüche zur Wiedergutmachung beeinträchtigt. Britz übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die nach dieser Frist unterbreitet werden. Bitte kontaktieren Sie Britz unter den folgenden Rufnummern: Wohnmobile & Allradmietfahrzeuge: 1800 331 454; Mietautos mit Zweiradantrieb: 1800 811 506

    Straßennutzungsbeschränkungen


     

    • Zweiradangetriebene Fahrzeuge dürfen weder vom Kunden noch ermächtigten Fahrern auf unbefestigen Straßen (Straßen, die nicht mit einem festen Belag wie Teer, Asphalt oder Beton befestigt sind) gefahren werden (außer mit unserer schriftlichen Genehmigung). Kein Fahrzeug darf unter Geländebedingungen gefahren werden. Als Geländebedingungen gelten Brandschutzwege, Strände, Sand, unbefestigte Wege, Felder oder Weiden. Die einzige Ausnahme hierzu ist die angemessene Benutzung von Zufahrtsstraßen zu anerkannten, kommerziellen Campingplätzen.
    • Allradfahrzeuge dürfen auf anerkannten unbefestigten Fahrwegen gefahren werden.
    • Allradfahrzeuge dürfen in den folgenden Gebieten nur mit schriftlicher Genehmigung von Britz gefahren werden: Simpson Desert, Strzelecki Track, Gunbarrel Highway, Cape York, Bungle Bungles, Oodnadatta Track, Birdsville Track, Tanami Track und Gibb River Road.
    • Die Erteilung von Fahrgenehmigungen hängt von den Witterungs- und Straßenbedingungen ab.
    • Unsere Fahrzeuge dürfen nicht auf der Canning Stock Route, in der Lost City im Litchfield Park und auf dem Abschnitt Telegraph Road auf der Straße nach Cape York gefahren werden. Falls diese Straßen befahren werden ist der Kunde für alle Schäden haftbar, da hier keine der Versicherungsschutzoptionen mit geminderter Selbstbeteiligung gilt.
    • Britz behält sich vor, nach eigenem Ermessen die Fahrzeugnutzung in bestimmten Gebieten aufgrund widriger Witterungs- oder Straßenbedingungen, und auch die erlaubten Entfernungen zu angegebenen Zielen im Verhältnis zur Mietdauer einzuschränken.

    Führerschein

    Zum Zeitpunkt der Miete ist ein seit mindestens einem Jahr gültiger PKW-Führerschein des Heimatlandes vorzulegen. Wenn dies kein englischsprachiger Führerschein ist, muß außerdem ein internationaler Führerschein vorgelegt werden.

    Altersbeschränkung

    Das Mindestalter für Fahrer beträgt 21 Jahre. Ist der Fahrer über 75 Jahre alt, muß zudem ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das die Fahrtüchtigkeit des Fahrers für die Mietdauer und das gebuchte Fahrzeug bestätigt.

    Stornogebühren
    Wohnmobile:

    Es gelten folgende Stornogebühren:
     

    • Bei Stornierung bis 60 Tage vor dem Abholdatum: Keine Gebühr
       
    • Bei Stornierung zwischen 60 bis 30 Tagen vor dem Abholdatum: 20% der Bruttomiete
       
    • Bei Stornierung zwischen 29 bis 7 Tagen vor dem Abholdatum: 50% der Bruttomiete
       
    • Bei Stornierung bis 6 Tage vor dem Abholdatum oder durch Nicht-Abholen: 100% der Bruttomiete
       
    • Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges, ungeachtet der Gründe: Keine Rückerstattung

    Allradfahrzeuge

    Es gelten folgende Stornogebühren:
     

    • Bei Stornierung bis 21 Tage vor dem Abholdatum: Keine Gebühr
       
    • Bei Stornierung zwischen 21 bis 7 Tagen vor dem Abholdatum: 20% der Bruttomiete
       
    • Bei Stornierung zwischen 6 bis 1 Tag vor dem Abholdatum: 50% der Bruttomiete
       
    • Bei Stornierung am Abholtag oder durch Nicht-Abholen: 100% der Bruttomiete
       
    • Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges, ungeachtet der Gründe: Keine Rückerstattung

    Umgang mit dem Fahrzeug

    Der Kunde erklärt sich dafür verantwortlich, daß das Fahrzeug während der Mietdauer nicht in folgendem Sinne fahrlässig behandelt oder beschädigt wird:
    a) durch eine Fahrweise, die nicht dem Gebot einer vorsichtigen, aufmerksamen und normalen Fahrweise entspricht;
    b) durch eine Nutzungsart, die Schäden verursachen könnte;
    c) durch das Fahren des Fahrzeuges in Sperrgebieten oder in Gebieten deren Befahren Britz dem Kunden gegebenenfalls untersagt hat;
    d) durch Führen durch eine Person, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluß steht oder deren Blutalkolholwert die gesetzlich zulässige Höchstgrenze überschreitet;
    e) durch das fahrlässige Hinterlassen des Zündschlüssels im ungesicherten Fahrzeug;
    f) durch das Führen des Fahrzeuges durch eine Person, die:
     

    • (i) unter 21 Jahre alt ist; oder
       
    • (ii) nicht gesetzlich zur Führung dieses Fahrzeuges zugelassen ist. Näheres zu den Bestimmungen für den Fahrer siehe den Abschnitt „Führerschein” und „Altersbeschränkungen” des Mietvertrages.

    g)durch Beschädigung infolge:

    • (i) von Unterwassersetzen des Fahrzeuges
    • (ii) der Berührung mit Salzwasser;
    • (iii) des Durchfahrens von Bächen oder Flüssen
    • (iv) des Fahrens durch überschwemmte Tiefebenen
    • (v) von Fahren auf Stränden

    h) durch illegale Fahrzeugnutzung oder Teilnahme bei Rennen und Rallyes jeder Art;
    i) durch Schleppen anderer Fahrzeuge oder Anhänger;
    j) durch Beförderung von Personen oder Gütern gegen Bezahlung oder Belohnung;
    k) durch Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl während der Fahrt, wie sie durch die gesetzlichen Vorschriften, Fahrzeugunterlagen, Angaben im Fahrzeug und in diesem Mietvertrag ausgewiesen sind;
    l) durch den Transport von flüchtigen Flüssigkeiten, Gasen, Sprengstoffen oder anderen korrodierend wirkenden oder entflammbaren Stoffen;
    m) durch eine Nutzung, die einen Bruch der in diesem Mietvertrag anfgeführten Mietbedingungen darstellt.

    Änderungen am Fahrzeug

    Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Britz ist es dem Kunden untersagt, Änderungen oder Ergänzungen am Fahrzeug vorzunehmen.

    Tiere

    Das Mitführen von Tieren in unseren Fahrzeugen ist nicht gestattet - ausgenommen sind Blindenhunde.

    Wartung und Reparaturen

    a) Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges zu erhalten. Dazu zählt u.a. die tägliche Überprüfung von Wasser- und Ölstand und der Batterie.
    b) Der Kunde erkennt an, daß Britz angemessene Auslagen bis zu AUD$100 (Wohnmobilmieten) für Reparaturen mechanischer Ausfälle am Antriebsstrang und Motor des Fahrzeuges erstattet (dies gilt nicht für Wasseranlage, Kühlschrank, Heizung, Klimaanlage und Audio-Anlage). Eine Erstattung von Auslagen ist nur UNTER DER VORAUSSETZUNG möglich, daß
    (i) der Kunde die entsprechenden Quittungen vorlegt;
    (ii) der Kunde die vorherige Genehmigung von Britz eingeholt hat;
    (iii) der Schaden nicht vom Kunden verschuldet oder infolge von Vertragsbruch von seiten des Kunden verursacht wurde.

    c) Vorbehaltlich der Bedingungen der jeweiligen Versicherungsschutzoption mit geminderter Selbstbeteiligung zahlt der Kunde für die Reparatur und den Ersatz von während der Mietdauer beschädigten Reifen. Die Kosten angemessener Auslagen ist nur UNTER DER VORAUSSETZUNG möglich, daß
    (i) der Kunde die entsprechenden Quittungen vorlegt; und
    (ii) der Reifen einen Defekt aufweist und der Kunde ihn Britz zur Inspektion vorlegt; und
    (iii) der Reifenhersteller gemäß seinen Garantiebestimmungen die Kosten übernimmt.

    d) Der Kunde ist für alle Kosten haftbar, die mit dem Tanken von falschem Treibstoff (unter Treibstoff versteht sich Diesel oder Benzin) zu tun haben;
    e) Der Kunde zahlt Britz die tägliche Miete für den Zeitraum, während dessen das Fahrzeug aufgrund von Unfallreparaturen nicht vermietet werden kann (Liegekosten).

    Nur Wohnmobile

    Über Reparaturen von mehr als AUD$100 muß Britz vorher informiert werden. Reparaturen werden unter der Voraussetzung genehmigt, daß der Schaden nicht direkt vom Kunden selbst verursacht wurde. Die Erstattung der Auslagen kann nur auf Vorlage der entsprechenden Quittungen geleistet werden.

    Anspruchsverzicht

    Wenn der Mieter sich freiwillig für ein weniger hochwertiges Fahrzeug als das gebuchte entscheidet, berechtigt ihn das nicht zur Erstattung der Preisdifferenz.

    Fahrzeugkategorie

    Fahrzeuge können nicht nach Modell oder Typ angefordert werden, sondern nur nach der Fahrzeugkategorie.

    Fahrzeugtausch

    Falls das gebuchte Fahrzeug aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung steht, behält sich Britz vor, dem Kunden auch ohne vorherige Benachrichtigung ein Fahrzeug einer vergleichbaren oder höherwertigen Kategorie zu übergeben, ohne daß dem Kunden dadurch zusätzliche Kosten entstehen, abgesehen von den durch höhere Betriebskosten des Ersatzfahrzeuges entstehenden Kosten. Dies stellt keinen Vertragsbruch dar und berechtigt den Mieter zu keinerlei Entschädigung.
    Fahrzeugrechtsanspruch
    Mit diesem Mietvertrag erkennt der Kunde Britz als rechtmäßigen Fahrzeugbesitzer an und bestätigt, daß ihm das Fahrzeug nur temporär und treuhänderisch zur Verfügung gestellt wird. Somit ist der Kunde nicht berechtigt das Fahrzeug zum Verkauf, zur Verpfändung, zum Verleih, zur Vermietung oder als Hypothek einzusetzen oder anzubieten oder sich auf andere Weise oder zu einem anderen Zweck von dem Fahrzeug und seinen Ausrüstungsgegenständen zu trennen oder das Fahrzeug auf sonstige Art als Zahlungsmittel zu nutzen.

    Fahrzeugschäden – Versicherungsoptionen mit geminderter Selbstbeteiligung

    Der Kunde akzeptiert hiermit, daß:
    a) das Fahrzeug für Schäden am eigenen Fahrzeug und am Eigentum Dritter versichert ist;
    b) der Kunde bei allen eintretenden Schadensfällen eine Selbstbeteiligung zu entrichten hat;
    c) diese Selbstbeteiligung in den meisten Fällen durch die Wahl einer Versicherungsoption mit geminderter Selbstbeteiligung verringert oder aufgehoben werden kann;
    d) der Kunde im Falle eines Vertragsbruchs bezüglich dieses Mietvertrages jeden Versicherungsschutz mit geminderter Selbstbeteiligung verliert und für alle anfallenden Schadenskosten alleinverantwortlich aufkommen muß.

    Zu Ihrem Schutz

    Personenschäden sind in den meisten Fällen mit der Haftpflichtversicherung der Fahrzeugzulassung gedeckt. Dennoch empfehlen wir allen Australienreisenden eindringlich, darüberhinaus eine persönliche Reiseversicherung abzuschließen. Alle Fahrzeuge sind für Schäden am eigenen Fahrzeug und am Eigentum Dritter versichert.
    Bei Wohnmobilen und Allradfahrzeugen ist der Kunde für die ersten AUD$5.000 („Selbstbeteiligung” bzw. „Selbstbehalt“) der Kosten von Schäden, und bei zweiradangetriebenen Mietautos für die ersten AUD$2.000 („Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt“) der Kosten von Schäden am Eigentum Dritter oder am Mietfahrzeug haftbar, einschließlich von Unfällen ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeuges, Windschutzscheiben- und Reifenschäden, Überkopf- und Unterbodenschäden, Abschlepp- und Bergungskosten, Diebstahl, Feuer, Einbruch und mutwilliger Beschädigung. Dies umfaßt auch die Unkosten der täglichen Mietkosten für den Zeitraum, während dessen das Fahrzeug aufgrund der Unfallreparaturen nicht vermietet werden kann (Liegekosten).
    Die Selbstbeteiligung ist pro Schadensfall fällig, und nicht für die gesamte Miete.

    Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Unfallverschuldung fällig und direkt nach dem Ausfüllen des Unfallberichtes zu zahlen, nicht erst nach Beendigung der Mietdauer. Die Selbstbeteiligung wird erstattet, wenn es Britz gelingt, die entstandenen Schadenskosten von beteiligten Dritten einzuholen. Bitte beachten Sie, daß die Abwicklung von Ansprüchen an Dritte mehrere Monate oder Jahre dauern kann.

    Diese Selbstbeteiligung kann unter den meisten Umständen durch Erwerb der Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 1 oder Option 2 für Wohnmobile und Allradfahrzeuge oder durch die Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung für zweiradangetriebene Mietwagen verringert werden.

    Bitte beachten Sie die im nachfolgenden Abschnitt „Ausschlüsse“ aufgeführten Übertretungen, durch die jeglicher Versicherungsschutz aufgehoben wird.

    Wohnmobile & Allradmietfahrzeuge
    Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung - Option 1

    Fahrzeug Prämie pro Tag  Selbstbeteiligung reduziert auf
    Zweiradangetriebenes
    Wohnmobil AUD$18   AUD$2.500
         (Höchstprämie AUD$900)
    Allradwohnmobil &
    Allradmietfahrzeug
    AUD$25 AUD$2.500
     
       (Höchstprämie AUD$1.250) 


    Mit der Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 1 ist der Kunde für die ersten AUD$2.500 JEGLICHER UNFALLKOSTEN aufgrund von Schäden am Eigentum Dritter oder am Mietwagen verantwortlich, einschließlich von Unfällen ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeuges, Windschutzscheiben- und Reifenschäden, Überkopf- und Unterbodenschäden, Abschlepp- und Bergungskosten, Diebstahl, Feuer, Einbruch oder mutwilliger Beschädigung. Hierbei ist auch die Tagesmiete für jeden Tag, an dem das Fahrzeug nicht zur Weitervermietung zur Verfügung steht (Liegekosten), eingeschlossen. Die Selbstbeteiligung ist pro Schadensfall fällig, und nicht für die gesamte Miete. Bitte beachten Sie die im Abschnitt „Ausschlüsse“ aufgeführten Übertretungen, durch die jeglicher Versicherungsschutz aufgehoben wird.

    Wohnmobile & Allradmietfahrzeuge
    Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung - Option 2

    Fahrzeug Prämie pro Tag  Selbstbeteiligung reduziert auf
    Zweiradangetriebenes
    Wohnmobil AUD$35   AUD$220
         (Höchstprämie AUD$1,750)
    Allradwohnmobil &
    Allradmietfahrzeug
    AUD$47 AUD$440
     
       (Höchstprämie AUD$1.350) 

     

  • Mit der Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 2 ist der Kunde für die ersten AUD$220 (zweiradangetriebene Fahrzeuge) bzw. AUD$440 (Allradfahrzeuge) JEGLICHER UNFALLKOSTEN aufgrund von Schäden am Eigentum Dritter oder am Mietwagen verantwortlich, einschließlich von Unfällen ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeuges, Windschutzscheiben- und Reifenschäden, Überkopf- und Unterbodenschäden, Abschlepp- und Bergungskosten, Diebstahl, Feuer, Einbruch oder mutwilliger Beschädigung. Hierbei ist auch die Tagesmiete für jeden Tag, an dem das Fahrzeug nicht zur Weitervermietung zur Verfügung steht (Liegekosten), eingeschlossen. Die Selbstbeteiligung ist pro Schadensfall fällig, und nicht für die gesamte Miete. Bitte beachten Sie die im Abschnitt „Ausschlüsse“ aufgeführten Übertretungen, durch die jeglicher Versicherungsschutz aufgehoben wird.
    Hinweis: Die Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 2 ist im Sonderleistungspaket inbegriffen.
  • Wohnmobile & Allradmietfahrzeuge
    Zusatzversicherungsschutz

    Wird die Zusatzversicherungsschutzoption (Premium Cover Option = PCO) zum Pauschalpreis von AUD$40 pro Miete (zweiradangetriebene Fahrzeuge und Allradfahrzeuge) zusätzlich zur Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 2 erworben, dann braucht der Kunde keine Selbstbeteiligung für Schäden am Mietfahrzeug und am Eigentum Dritter zu zahlen. Hinweis: Der Zusatzversicherungsschutz ist im Sonderleistungspaket inbegriffen.
    BRITZ EMPFIEHLT KUNDEN EINDRINGLICH, DIE VERSICHERUNG MIT GEMINDERTER SELBSTBETEILIGUNG OPTION 2 UND DEN ZUSATZVERSICHERUNGSSCHUTZ ZUR VERRINGERUNG DES SELBSTBETEILIGUNGSRISIKOS ABZUSCHLIEßEN UND VÖLLIG SORGLOS ZU REISEN.

    Zweiradangetriebene Mietautos

    Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung
    Prämie pro Tag    Selbstbeteiligung reduziert auf
    AUD$19 (Höchstprämie AUD$570)  AUD$220
    Mit der Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung ist der Kunde für die ersten AUD$220 JEGLICHER UNFALLKOSTEN aufgrund von Schäden am Eigentum Dritter oder am Mietwagen verantwortlich, einschließlich von Unfällen ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeuges, Windschutzscheiben- und Reifenschäden, Überkopf- und Unterbodenschäden, Abschlepp- und Bergungskosten, Diebstahl, Feuer, Einbruch oder mutwilliger Beschädigung. Hierbei ist auch die Tagesmiete für jeden Tag, an dem das Fahrzeug nicht zur Weitervermietung zur Verfügung steht (Liegekosten), eingeschlossen. Die Selbstbeteiligung ist pro Schadensfall fällig, und nicht für die gesamte Miete.
    Bitte beachten Sie die im Abschnitt „Ausschlüsse“ aufgeführten Übertretungen, durch die jeglicher Versicherungsschutz aufgehoben wird.
    BRITZ EMPFIEHLT KUNDEN EINDRINGLICH, DIE VERSICHERUNG MIT GEMINDERTER SELBSTBETEILIGUNG ZUR VERRINGERUNG DES SELBSTBETEILIGUNGSRISIKOS ABZUSCHLIEßEN UND VÖLLIG SORGLOS ZU REISEN.

    Ausschlüsse

    Schadensbehebungskosten infolge der nachstehend angeführten Umstände sind weder durch die Versicherungsoptionen mit Standardselbstbeteiligung oder der mit geminderter Selbstbeteiligung noch durch den Zusatzversicherungsschutz abgedeckt und sind vom Kunden in voller Höhe zu tragen:
    1. Alle Wasserschäden wie angeführt, aber nicht darauf beschränkt, infolge von
    a) Unterwassersetzen des Fahrzeuges;
    b) Durchfahren von Bächen oder Flüssen;
    c) Fahren durch überschwemmte Tiefebenen;
    d) Fahren auf Stränden.
    2. Persönliches Eigentum ist nicht versichert. Britz empfiehlt dem Kunden, keine Wertsachen im Fahrzeug zu hinterlassen und eine eigene Reiseversicherung abzuschließen.
    3. Bei Vertragsbruch seitens des Kunden werden alle Versicherungsoptionen mit geminderter Selbstbeteiligung hinfällig und der Kunde wird für die Kosten aller anfallenden Schäden haftbar gemacht. Dazu gehören auch Schäden, die infolge von grober Fahrlässigkeit (z. B. Sitzen oder Stehen auf der Motorhaube oder dem Fahrzeugdach) sowie Fahren unter Einfluß von Alkohol oder Drogen verursacht wurden sowie Schäden am Mietfahrzeug und am Eigentum Dritter, die infolge erwiesener Nachlässigkeit entstanden sind.
    4. Alle Versicherungsoptionen mit geminderter Selbstbeteiligung werden hinfällig, wenn der Kunde aufgrund erwiesener Mißachtung der gültigen Straßenverkehrsregeln Schäden am Mietfahrzeug und am Eigentum Dritter verursacht. Der Kunde wird für die vollen Schadenskosten haftbar gemacht.
    5. Der Kunde wird für alle mit dem Tanken von falschem Treibstoff (Treibstoff bedeutet Diesel oder Benzin) verbundenen Kosten haftbar gemacht.
    6. Für Bergungs- oder Abschleppkosten für steckengebliebene Fahrzeuge besteht selbst über die Versicherungsoptionen mit geminderter Selbstbeteiligung kein Versicherungsschutz.
    7. Die Ersatzkosten von verlorenen, gestohlenen oder im Fahrzeug eingeschlossenen Schlüsseln sind vom Kunden zu tragen.

    Fahrzeugkaution

    Der Kunde akzeptiert, daß er bei der Fahrzeugübernahme eine Fahrzeugkaution zu zahlen hat. Der Kunde ermächtigt Britz, alle anderen vom Kunden zu zahlenden und Britz unter diesem Mietvertrag zustehenden Beträge von der Fahrzeugkaution abzuziehen. Die Höhe der Fahrzeugkaution richtet sich nach der gewählten Selbstbeteiligungsversicherungsoption.

    Wohnmobile & Allradmietfahrzeuge

    Wenn der Kunde sich weder für die Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 1 noch für die Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 2 entscheidet, wird eine Fahrzeugkaution von AUD$5.000 fällig, die in bar, mit Reiseschecks oder mit Kreditkarte geleistet werden kann. Bei einer Kautionszahlung mit Kreditkarte wird dieser Betrag unverzüglich von der Kreditkarte des Kunden abgebucht. Bei Zahlung der Kaution in bar wird eine Bargeldprüfung vorgenommen.

    Entscheidet der Kunde sich für die Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 1, wird eine Fahrzeugkaution von AUD$2.500 fällig, die in bar, mit Reiseschecks oder mit Kreditkarte geleistet werden kann. Bei einer Kautionszahlung mit Kreditkarte wird dieser Betrag unverzüglich von der Kreditkarte des Kunden abgebucht. Bei Zahlung der Kaution in bar wird eine Bargeldprüfung vorgenommen.

    Entscheidet der Kunde sich für die Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 2, wird eine Fahrzeugkaution von AUD$220 (zweiradangetriebene Fahrzeuge) bzw. AUD$440 (Allradfahrzeuge) fällig, die in bar, mit Reiseschecks oder mit Kreditkarte geleistet werden kann. Bei Zahlung der Kaution in bar wird eine Bargeldprüfung vorgenommen und bei Kreditkartenzahlung eine Einzugsermächtigung für diesen Betrag eingeholt.

    Zweiradangetriebene Mietautos

    Wenn der Kunde sich für keine der Selbstbeteiligungsversicherungsoptionen entscheidet, wird eine Fahrzeugkaution von AUD$2.000 fällig, die in bar, mit Reiseschecks oder mit Kreditkarte geleistet werden kann. Erfolgt die Kautionszahlung in bar* (gilt auch für Reiseschecks), wird eine strikte Bargeldprüfung vorgenommen. Erfolgt die Kautionszahlung mit Kreditkarte, wird dieser Betrag unverzüglich von der Kreditkarte des Kunden abgebucht.

    Wurde die Versicherungsoption mit geminderter Selbstbeteiligung gewählt, wird eine Fahrzeugkaution von AUD$220 fällig, die in bar oder mit Kreditkarte geleistet werden kann. Erfolgt die Kautionszahlung in bar* (gilt auch für Reiseschecks), wird eine strikte Bargeldprüfung vorgenommen. Erfolgt die Kautionszahlung mit Kreditkarte, wird eine Einzugsermächtigung eingeholt.
    ----------------
    *HINWEIS: Nicht verfügbar ist die Barzahlungsoption für im Ausland wohnhafte Kunden, ebensowenig wie an folgenden Standorten: Braybrook, Brisbane City, Byron Bay, Ballina City & Flughafen, Lismore City & Flughafen, allen Standorten in NT & WA.
    -----------------

    Die Fahrzeugkaution wird dem Kunden in voller Höhe zurückerstattet, wenn er das Fahrzeug rechtzeitig und unbeschädigt an der vereinbarten Mietstation, mit sauberem Innenraum und vollen Treibstofftanks (Treibstoff bezeichnet Benzin, Diesel oder LPG-Gas) und voller Gasflasche abgibt. Aufgrund von Währungsschwankungen kann der von der Kreditkarte des Kunden abgebuchte Fahrzeugkautionsbetrag von dem erstatteten und zurückgebuchten Betrag abweichen; Britz leistet keine Erstattung eventueller Diffenzen.

    Britz behält sich das Recht vor, eine Reinigungsgebühr von AUD$125 einzubehalten, wenn das Fahrzeug nicht mit sauberem Innenraum oder (im Fall von Allradfahrzeugen) mit stark verschmutzter Karosserie abgegeben wird. Toilettenkassette und Abwassertank (sofern vorhanden) müssen vor der Fahrzeugabgabe entleert werden, andernfalls wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von AUD$125 einbehalten.

    Wenn sich der Kunde für keine der Optionen für den vorherigen Bezug von Treibstoff oder LPG-Gas entschieden hat und er das Fahrzeug nicht mit vollen Benzin-, Diesel- und/oder LPG-Tanks abgibt, werden Auftank- bzw. Füllgebühren erhoben. Die Höhe dieser Gebühren wird bei der Fahrzeugrückgabe mitgeteilt. Wurde die Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 1 oder Option 2 ausgewählt, erhält der Kunde seinen Kreditkartenbeleg zurück (gilt nur für Wohnmobile).

    Was bei Unfällen zu tun ist

    Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Unfallverschuldung fällig und direkt nach dem Ausfüllen des Unfallberichtes zu zahlen, nicht erst nach Beendigung der Mietdauer. Die Selbstbeteiligung wird erstattet, wenn es Britz gelingt, die entstandenen Schadenskosten von beteiligten Dritten einzuholen. Der Kunde versteht, daß dies mehrere Monate oder sogar Jahre dauern kann. Falls der Kunde während der Miete in einen Autounfall verwickelt ist, hat er die nachstehende Prozedur zu befolgen:

    Am Unfallort:
    1. Notieren Sie sich die Namen und Adressen von Drittbeteiligten und Zeugen.
    2. Melden Sie jeden Unfall der Polizei - unabhängig von den geschätzten Schadenskosten.
    3. Machen Sie keinerlei Schuldeingeständnisse bzw. bestehen Sie nicht auf der Schuld der  anderen Partei.
    4. Fotografieren Sie die Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen sowie deren  Nummernschilder.
    5. Rufen Sie innerhalb von 24 Stunden bei der nächstgelegenen Britz-Zweigstelle an und  melden Sie die Einzelheiten des Unfalls.

    An der Zweigstelle:
    1. Der Kunde hat seinen Führerschein vorzulegen und den polizeilichen Unfallbericht  (sofern vorhanden) sowie etwaige Beweisfotos abzugeben.
    2. Der Kunde ist verpflichtet die Selbstbeteiligung (sofern zutreffend) zu zahlen, sowie alle  anderen von ihm zu entrichtenden Kosten für Schäden und Verluste, die aus dem Unfall  resultieren. Dieser Betrag ist bei Meldung des Vorfalls fällig und nicht erst nach Abschluß  der Mietdauer.
    3. Der Kundendienstmitarbeiter sorgt dafür, daß das Unfallberichtsformular deutlich und  wahrheitsgetreu ausgefüllt und vom Kunden unterzeichnet wird.

    Ersatzfahrzeug

    1. Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges kann nicht garantiert werden und ist von der Verfügbarkeit von Fahrzeugen, vom Kundenstandort und von der Länge der Mietdauer abhängig. Im Zusammenhang mit dem Ersatzfahrzeug entstehen dem Kunden eventuell Kosten (siehe unten).
    2. Wird ein Ersatzfahrzeug aufgrund eines Unfalls (ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeuges oder Dritter) benötigt, so obliegt es dem Mieter, auf eigene Kosten die nächstgelegene Britz-Mietstation bzw. den Abholstandort aufzusuchen.
    3. Britz bietet dem Kunden gegen Entrichtung einer „Ersatzfahrzeug-Überführungsgebühr“ möglicherweise die Wahl, einen Fahrer mit dem Ersatzfahrzeug zum Aufenthaltsort des Kunden zu entsenden.
    4. Der Kunde hat für alle Kosten aufzukommen, die mit der Lieferung eines Ersatzfahrzeuges infolge eines Unfalls verbunden sind und zwar unabhängig davon, welche Partei den Unfall verschuldet hat.

     Abwicklungsdauer der Selbstbehaltsrückerstattung

    1. Die Schadensabteilung ist darum bemüht, zurückzuerstattende Beträge so schnell wie möglich an den Kunden weiterzuleiten.
    2. Die Abwicklung von Ansprüchen an Dritte kann mehrere Monate oder sogar Jahre dauern. Britz kann die Abwicklung weder beeinflussen noch beschleunigen, da sie zwischen der Versicherung des Unternehmens und Drittbeteiligten, mit oder ohne eigenen Versicherungsschutz, erfolgt.
    3. In Zeiten starker Inanspruchnahme ist es nicht immer möglich, die Höhe des Schadens an unserem Fahrzeug sofort zu bestimmen. Die Schadensabteilung verfolgt Kundenansprüche jedoch genau und unternimmt alles in ihrer Macht stehende, die Reparatur der Schäden so zügig wie möglich zu veranlassen, damit eventuelle Differenzbeträge zum Selbstbehalt zurückerstattet werden können.
    4. Für Auskünfte über ausstehende Ansprüche oder Selbstbehaltsrückerstattungen wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten unter der Rufnummer (+61 3) 8379 8833 an die Schadensabteilung.
    5. Der Kunde sagt zu, Britz bei der Handhabung von Ansprüchen aus einem Schadensfall behilflich zu sein, u.a. durch Bereitstellung aller relevanten Informationen und durch Aussagen vor Gericht.

    Der Kunde darf auf keinen Fall versuchen, ein Fahrzeug zu starten oder zu fahren, das an einem Unfall beteiligt war, durch Überschlag, Wasseraussetzung oder anderes beschädigt wurde, außer wenn ihm dies von einem Britz-Mitarbeiter erlaubt wurde. Wünscht der Kunde für das nach einem Unfall nicht mehr fahrtüchtige Fahrzeug ein Ersatzfahrzeug – die Bereitstellung ist vom Zeitpunkt, der Entfernung und von der Verfügbarkeit eines Fahrzeuges abhängig - obliegt es dem Kunden, auf eigene Kosten die nächstgelegene Britz-Mietstation aufzusuchen. Sollte das Fahrzeug als Totalschaden eingestuft werden, endet damit der Versicherungsschutz zur Haftungsbeschränkung. Wünscht der Kunde ein Ersatzfahrzeug, dann ist der Abschluß einer neuen Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung erforderlich.

    Haftungsausschluß

    a) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß Britz ein gebuchtes Fahrzeug oder entsprechendes Ersatzfahrzeug auf Mietbasis zur Verfügung stellt und entbindet das Unternehmen, seine Angestellten und andere Vertragspartner von darüberhinausgehenden Haftungsverpflichtungen für Schäden oder Verluste, die dem Kunden im Zuge der Anmietung, des Besitzes oder Nutzung des Fahrzeuges entstehen. Dazu zählen folgend aufgeführte, aber nicht darauf beschränkte, Umstände im Zusammenhang mit:
    (i) Verlust von oder Schaden am Eigentum infolge einer Panne, eines technischen Defekts, eines Unfalls oder weil sich das Fahrzeug als ungeeignet für den Verwendungszweck des Kunden erweist;
    (ii) Verlust von oder Schaden am Eigentum, das der Kunde in einem Mietfahrzeug, in Servicefahrzeugen oder in den Geschäftsgebäuden bzw. –grundstücken von Britz hinterlassen hat oder das gefunden oder von Britz gehandhabt wurde. Der Kunde akzeptiert, daß er selbst für sein persönliches Eigentum verantwortlich ist und es nicht über die Versicherungsoptionen mit geminderter Selbstbeteiligung versichert ist.

    b) Vorbehaltlich der mit Britz vereinbarten Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung bestätigt der Kunde, daß er Britz, seine Angestellten und andere Vertragspartner für alle aus der Benutzung und/oder Innehabung des Mietfahrzeuges durch den Kunden entstehenden Ansprüche, Forderungen und Ausgaben (inklusive Rechtskosten) schadlos halten wird.

    Bußgelder

    Britz behält sich das Recht vor, dem Kunden sämtliche Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken oder Mautstrafen sowie die damit verbundenen Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen, ebensowie die Kosten für Unfallschäden am Eigentum Dritter, die bei der Fahrzeugabgabe nicht gemeldet wurden. Die Verwaltungsgebühr pro Bußgeld beläuft sich auf AUD$60.

    Steuerabgaben

    Ein Betrag von 2% der Gesamtkosten wird zur Deckung von Steuern und Gebühren der Bundesländer und Territorien sowie der damit verbundenen Unkosten erhoben. Dieser Betrag ist bei Entgegennahme des Fahrzeuges zu entrichten. Hinweis: Dieser Betrag ist im Sonderleistungspaket inbegriffen.

    Fehler bei der Mietpreisberechnung

    Die hier ausgewiesenen Mietpreise gelten nicht als endgültig bindend. Der Kunde verpflichtet sich, Britz nachträglich eventuelle Fehlbeträge zu bezahlen; das Unternehmen seinerseits erstattet dem Kunden von Britz anerkannte zuviel berechnete Beträge.

    Zahlung von Kosten – gesamtschuldnerische Verpflichtung

    Britz bestimmt den Zeitpunkt der Zahlung fälliger Gebühren und Kosten, die durch den Kunden zu entrichten sind. Der Kunde verpflichtet sich zu einer zusätzlichen Zahlung von 1,5% Zinsen pro Monat auf alle ausstehenden Beträge sowie daraus resultierende Verwaltungs- und Einziehungskosten an Britz, einschließlich angemessener Rechtskosten, wenn diese Zahlungen nicht zum festgelegten Zeitpunkt geleistet werden. Sind als Kunde mehrere Personen angeführt, dann ist jede dieser Personen gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen unter diesem Vertrag haftbar.

    Bezahlung per Kreditkarte

    a) Zur Bezahlung können nur von Britz akzeptierte Kreditkarten verwendet werden; bei Bezahlung mit Kreditkarte ist der/sind die Karteninhaber gesamtschuldnerisch als Kunde haftbar.
    b) Bevorzugte Kreditkarten sind Visa Card und Mastercard. Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: Bankcard, Visa Card, Mastercard und American Express. Eine Zusatzgebühr von 2% wird auf Zahlungen mit American Express (nur bei Wohnmobilen) erhoben.
    c) Bei Zahlung per Kreditkarte erklärt sich der Kunde mit Folgendem einverstanden:
    (i) Britz wird unwiderruflich ermächtigt, alle Kreditkartenangaben nutzen und alle rechtlichen Schritte einleiten zu können, um vom Karteninhaber ausstehende Gebühren oder Beträge im Rahmen dieses Mietvertrages einzuholen. Dazu zählen folgend angeführte, aber nicht auf diese beschränkte Gebühren und Beträge im Zusammenhang mit Schäden am Mietfahrzeug oder am Eigentum Dritter sowie zusätzlich anfallende Gebühren (inklusive aller Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen, Falschparken, ausstehende Mautgebühren und mit diesen verbundene Verwaltungskosten).
    (ii) Der Kunde wird seine Haftbarkeit für im Rahmen dieses Mietvertrages ausstehende Gebühren und Beträge gegenüber Britz nicht anfechten und der Kunde wird Britz für die durch das Inkasso über den Kreditkartenaussteller entstandenen Verluste (einschließlich der Rechtskosten) entschädigen bzw. schadlos halten.
    (iii) Britz darf den Kreditkartenbeleg zur Rückerstattung der Auslagen des Unternehmens nutzen. Für den Fall, daß Britz eine Hinterlegung der Fahrzeugkaution per autorisiertem und unterschriebenen Kreditkartenbeleg akzeptiert und dem Kunden diesen Beleg nach der Mietdauer bereits zurückgegeben hat und hinterher jedoch weitere vom Kunden zu zahlende Kosten festgestellt werden, die sich auf die unter Paragraph (i) erläuterten Umstände beziehen, ermächtigt der Kunde Britz zur Einziehung dieser Kosten mittels der Kreditkartenangaben des Kunden.
    (iv) Britz darf fällige Beträge und Gebühren auch nach Ablauf der Mietdauer mittels der Kreditkartenangaben des Kunden einziehen.

    d) Der Kunde erkennt an, daß alle im Rahmen dieses Mietvertrages getätigten Transaktionen in Australischen Dollar erfolgen. Aufgrund von Währungsschwankungen kann der von der Kreditkarte des Kunden abgebuchte Betrag für die Fahrzeugkaution von dem innerhalb von 7 Tagen nach Ende der Mietdauer erstatteten und zurückgebuchten Betrag abweichen. Britz leistet keine Erstattung eventueller Diffenzen.

    Schecks

    Schecks (unabhängig ob diese von Privatpersonen oder Firmen ausgestellt sind) werden zum Zeitpunkt der Fahrzeugentgegennahme nicht als Zahlungsmittel akzeptiert, sondern müssen 14 Tage vor Mietbeginn bei Britz eingehen. Zudem werden keinerlei Schecks als Fahrzeugkaution akzeptiert.

    Vermittlung über Reisebüros

    Für den Fall, daß dieser Mietvertrag für den Kunden durch ein Reisebüro veranlaßt wurde, erklärt sich der Kunde einverstanden, daß der Mietvertrag vorbehaltlich des Zahlungseingangs bei Britz durch das jeweilige Reisebüro bzw. den Veranstalter in Kraft tritt.

    Kündigung des Mietvertrages und Wiederinbesitznahme des Fahrzeuges
    Der Kunde erkennt an, daß Britz auch ohne vorherige Benachrichtigung zur Kündigung des Mietvertrages und zur Wiederinbesitznahme des Fahrzeuges berechtigt ist (und zu diesem Zweck Grundstücke bzw. Gebäude betreten und das Fahrzeug entfernen darf) und ferner, daß der Kunde alle Kosten, inklusive Abschleppgebühren, für eine solche Wiederinbesitznahme zu tragen hat, wenn
    a) seitens des Kunden ein Vertragsbruch im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag vorliegt;
    b) der Kunde bei der Buchung des Fahrzeuges Falschangaben gemacht oder in betrügerischer Absicht gehandelt hat;
    c) das Fahrzeug anscheinend herrenlos stehen gelassen wurde;
    d) das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin an Britz zurückgegeben wurde oder Britz einen vertretbaren Anlaß zur Annahme hat, daß das Fahrzeug nicht zum vertraglich vereinbarten Termin zurückgegeben wird;
    e) Britz aus vertretbaren Gründen davon ausgeht, daß die Sicherheit der Passagiere oder der Zustand des Fahrzeuges gefährdet sind.

    Der Kunde erkennt an, daß er im Fall einer solchen Kündigung oder Wiederinbesitznahme weder zur Rückerstattung der Mietgebühren noch der Fahrzeugkaution berechtigt ist.

    Änderungen

    Jegliche Änderungen dieses Mietvertrages bedürfen der Schriftform und sind im Namen von Britz und durch den Kunden gegenzuzeichnen.

    Anzuwendendes Recht

    Dieser Mietvertrag unterliegt der Gesetzgebung in dem Bundesstaat oder Territorium Australiens, in dem der Mietvertrag unterzeichnet wurde.

    Garantie des Kunden

    Der Kunde bestätigt, daß alle von ihm in Verbindung mit dem Mietvertrag gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.

    Integrität des Vertrages

    Die Bedingungen zur Miete unserer Fahrzeuge werden ausschließlich über diesen Mietvertrag geregelt. Es gelten bezüglich des Inhalts des Mietvertrages keine mündlichen Absprachen, Garantien oder andere Vereinbarungen zwischen den Parteien. Britz behält sich das Recht vor, die Mietgebühren ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

    Wichtiger Hinweis
    Britz behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Mietanfragen abzulehnen

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